Re: Rückfall in die gesetzliche KV bei kurzfristigem Gehaltsverzicht (Krankenkassenrecht)
Entscheidend ist das regelmäßige Jahreseinkommen, das in der vorausschauenden Betrachtung auf das Jahr gerechnet mit hinreichender Sicherheit erzielt wird. Liegt der Wert über der JAEG, besteht nach wie vor Versicherungsfreiheit, andernfalls entsteht sofort die Versicherungspflicht in der GKV.
Das Unterschreiten des monatlichen Durchschnittswertes von z.Zt. 4012,50 EUR spielt keine Rolle, solange die JAEG überschritten wird.
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- Rückfall in die gesetzliche KV bei kurzfristigem Gehaltsverzicht -
Markus,
22.09.2008, 14:22
- Re: Rückfall in die gesetzliche KV bei kurzfristigem Gehaltsverzicht - Bodi, 24.09.2008, 15:56
- Re: Rückfall in die gesetzliche KV bei kurzfristigem Gehaltsverzicht - Angela, 03.10.2008, 01:55