Rückfall in die gesetzliche KV bei kurzfristigem Gehaltsverzicht (Krankenkassenrecht)

Markus @, Montag, 22.09.2008, 14:22 (vor 5910 Tagen)

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Mein Arbeitgeber unterstützt Hilfsprojekte in Entwicklungsländer. Die Mitarbeiter die an diesen Projekten teilnehmen verzichten während der Laufzeit des Projektes auf 50% ihres Gehaltes.

Durch den Verzicht von 50% meines Gehaltes würde ich von meinem Monatsgehalt her unter die Beitragsgrenze fallen.
Da die Projekte in der Regel aber nur ca. 3-6 Monate laufen, würde mein gesamtes Jahresgehalt dennoch über der Beitragsgrenze liegen. (Halbes Jahr bei 50% Gehalt + Halbes Jahr 100% Gehalt > 48.150 EUR).

Mein Arbeitgeber sagte mir, dass ich sobald ich den ersten Monat unter die monatliche Grenze (4.012,50 EUR) falle sofort in die GKV wechseln muß.

Meiner Ansicht nach gilt aber das Jahreseinkommen als Grundlage und nicht die kurzzeitege Reduktion des monatlichen Gehaltes.

Wäre super, wenn jemand hier tiefergehendes Wissen über diesen Spezialfall hat und mir diese Frage beantworten könnte.

Vielen Dank!
Markus

Re: Rückfall in die gesetzliche KV bei kurzfristigem Gehaltsverzicht

Bodi, Mittwoch, 24.09.2008, 15:56 (vor 5907 Tagen) @ Markus

Entscheidend ist das regelmäßige Jahreseinkommen, das in der vorausschauenden Betrachtung auf das Jahr gerechnet mit hinreichender Sicherheit erzielt wird. Liegt der Wert über der JAEG, besteht nach wie vor Versicherungsfreiheit, andernfalls entsteht sofort die Versicherungspflicht in der GKV.

Das Unterschreiten des monatlichen Durchschnittswertes von z.Zt. 4012,50 EUR spielt keine Rolle, solange die JAEG überschritten wird.

Re: Rückfall in die gesetzliche KV bei kurzfristigem Gehaltsverzicht

Angela, Freitag, 03.10.2008, 01:55 (vor 5899 Tagen) @ Markus

...Bodi hat echt Ahnung!! :)

würde mich intessieren, wer da dahinter steckt!! :)

Lg, angela

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