GKV Stillegen wegen Auslandreise (Krankenkassenrecht)

Philippe @, Mittwoch, 24.09.2008, 12:07 (vor 5908 Tagen)

Hallo,
ich möchte den Vertrag bei der GKV ruhen lassen, da ich plane eine Längere Auslandsreise anzutretten (1Jahr+), und von daher nicht in Deutschland leben werde. In dieser Zeit versichere ich mich bei einer Auslandsreiseversicherung. Was gibt es zu beachten, wie mache ich das am besten?
Danke,
Mfg
Philippe

Re: GKV Stillegen wegen Auslandreise

Thomas, Mittwoch, 24.09.2008, 21:09 (vor 5907 Tagen) @ Philippe

Wenn Sie keine PKV-Auslandsvollversicherung im klassischen Sinne haben, die für das Ausland ca. 150 Euro im Monat kostet, und Ihren Wohnsitz in Deutschland nicht aufgeben, dürfen Sie die GKV nicht verlassen, da Versicherungspflicht in irgendeiner sog. substitutiven Krankenversicherung besteht!
Eine substitutive Krankenversicherung bedeutet, dass Sie eine KV haben müssen, die zeitlich unbefristet bzw. mit Weiterversicherungsgarantie (Problem der Befristung von Auslandskrankenversicherungen, allerdings könnte man hier auf den PKV-Basistarif ab 1.1.2009 verweisen) mindestens 100% der ambulanten (inkl. Zahn, aber ohne Zahnersatz) und stationären Kosten deckt mit einer maximalen Selbstbeteiligung von 5000 Euro!
Sollten keine großen Kapitaleinkünfte bestehen, wäre eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV eine Option in einem Wahltarif mit sehr hoher Selbstbeteiligung. Auch ein PKV-Großschadenstarif mit sehr hoher SB in Kombination mit einer billigen befristeten Auslandskrankenversicherung ist eine Option.
Geben Sie Ihren Wohnsitz in D ganz auf, können Sie rechtlich gänzlich auf jede KV verzichten, da keine Pflicht mehr zur KV besteht. Es kann aber sein, dass Sie nach Ihrer Rückkehr nicht mehr in die GKV hineinkommen (z.B. als Selbständiger), außer Sie haben eine Anwartschaft. Dann würde die Versicherungspflicht in die PKV führen!

Re: GKV Stillegen wegen Auslandreise

Philippe @, Donnerstag, 25.09.2008, 13:08 (vor 5907 Tagen) @ Thomas

Danke für kompetente Antwort!
Aber ich will ja nur versichert sein das eben mein Kapital nicht flöten geht falls ich mir ein Unfall passiert. Sinn einer Versicherung.. und nicht in eine deutsche GKV einzahlen die mir anscheind sowieso sehr wenig Beihilfe Leistet im Ausland.
Die Auslandskrankenversicherung die ich mir ausgesucht hab ist problem los verlängerbar.. auch über 18Monate hinaus.. und deckt alle Weh-Wehchen ab. Ich kann sogar für 1 Monat nach Deutschland zurück im Jahr um zB. meine Familie zu Weihnachten besuchen. Also abwarten was ab 1.2009 passiert? Oder gleich Umzug ins Ausland anmelden? Ändern sich diese Gesetze ab 1.09?

Re: GKV Stillegen wegen Auslandreise

Andre @, Montag, 09.03.2009, 04:29 (vor 5742 Tagen) @ Philippe

Ich lebe schon seit 2jahren im ausland und demnaechst moechte meine freundin nachkommen. sie muss sich (oder ich sie) dann selbst zusaetzlich fuers ausland versichern. welche gesellschaft kannst du emfehlen und was kosten diese?

Re: GKV Stillegen wegen Auslandreise

Angela, Freitag, 03.10.2008, 01:54 (vor 5899 Tagen) @ Philippe

Mal langsam...

Rede mal mit deiner Krankenkasse!!

Denn: Bei Nachweis einer Wohnortverlegung ins Ausland, incl.Nachweis einer Krankenversicherung dort, wird normalerweise die Mitgliedschaft beendet!!

Da ist die Abmeldung in Deutschland nicht relevant!

Also lieber mal mit deiner Krankenkasse reden, wie die das handhabt!

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