Re: GKV Stillegen wegen Auslandreise (Krankenkassenrecht)
Wenn Sie keine PKV-Auslandsvollversicherung im klassischen Sinne haben, die für das Ausland ca. 150 Euro im Monat kostet, und Ihren Wohnsitz in Deutschland nicht aufgeben, dürfen Sie die GKV nicht verlassen, da Versicherungspflicht in irgendeiner sog. substitutiven Krankenversicherung besteht!
Eine substitutive Krankenversicherung bedeutet, dass Sie eine KV haben müssen, die zeitlich unbefristet bzw. mit Weiterversicherungsgarantie (Problem der Befristung von Auslandskrankenversicherungen, allerdings könnte man hier auf den PKV-Basistarif ab 1.1.2009 verweisen) mindestens 100% der ambulanten (inkl. Zahn, aber ohne Zahnersatz) und stationären Kosten deckt mit einer maximalen Selbstbeteiligung von 5000 Euro!
Sollten keine großen Kapitaleinkünfte bestehen, wäre eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV eine Option in einem Wahltarif mit sehr hoher Selbstbeteiligung. Auch ein PKV-Großschadenstarif mit sehr hoher SB in Kombination mit einer billigen befristeten Auslandskrankenversicherung ist eine Option.
Geben Sie Ihren Wohnsitz in D ganz auf, können Sie rechtlich gänzlich auf jede KV verzichten, da keine Pflicht mehr zur KV besteht. Es kann aber sein, dass Sie nach Ihrer Rückkehr nicht mehr in die GKV hineinkommen (z.B. als Selbständiger), außer Sie haben eine Anwartschaft. Dann würde die Versicherungspflicht in die PKV führen!
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- GKV Stillegen wegen Auslandreise -
Philippe,
24.09.2008, 12:07
- Re: GKV Stillegen wegen Auslandreise -
Thomas,
24.09.2008, 21:09
- Re: GKV Stillegen wegen Auslandreise -
Philippe,
25.09.2008, 13:08
- Re: GKV Stillegen wegen Auslandreise - Andre, 09.03.2009, 04:29
- Re: GKV Stillegen wegen Auslandreise -
Philippe,
25.09.2008, 13:08
- Re: GKV Stillegen wegen Auslandreise - Angela, 03.10.2008, 01:54
- Re: GKV Stillegen wegen Auslandreise -
Thomas,
24.09.2008, 21:09