Wieder zurück in die Gesetzliche KV? (Krankenkassenrecht)
Guten Tag,
über eine Suchmaschine bin ich zu diesem Link gekommen, sage ein freundliches "Hallo" in die Runde und komme gleich zu meiner Frage:
2002 wurde ich - verheiratet, 1 Kind, Jahrgang 1953 (Juli) - arbeitslos, bekam dann ein Jahr Arbeitslosengeld. Da ich keine Arbeitslosenhilfe beantragen konnte (Verdienst meines Mannes), wurde ich von meiner GV, in der ich seit Anbeginn meiner Berufstätigkeit (1970) war, nicht mehr weiter versichert. Ich suchte Alternativen zu einer freiwilligen Mitgliedschaft bei der GV, die ich bei der PV meines Mannes fand. Ich bin dort seit 2003 selbst privat versichert.
Seit November 2003 arbeite wieder ich in dem selben Unternehmen als "geringfügig Beschäftigte" - so dass eine Wiederversicherung in der GV nicht mehr möglich war.
Nun habe ich die Möglichkeit, ab dem 1.1.09 einen versicherungspflichtigen Midijob anzutreten.
Meine Frage ist:
Kann ich wieder in die GV zurück, obwohl ich in diesem Jahr 55 Jahre alt wurde? - Gibt es für meine spezielle Situation ein "Schlupfloch", oder muss ich in den sauern Apfel beißen und die monatlichen beinahe 600 Euro PV-Beitrag weiter bezahlen?
Ich freue mich auf eine Antwort und wünsche einen rundum guten Tag.
LG
Momo