Wieder zurück in die Gesetzliche KV? (Krankenkassenrecht)

Momo @, Mittwoch, 01.10.2008, 09:46 (vor 5901 Tagen)

Guten Tag,
über eine Suchmaschine bin ich zu diesem Link gekommen, sage ein freundliches "Hallo" in die Runde und komme gleich zu meiner Frage:

2002 wurde ich - verheiratet, 1 Kind, Jahrgang 1953 (Juli) - arbeitslos, bekam dann ein Jahr Arbeitslosengeld. Da ich keine Arbeitslosenhilfe beantragen konnte (Verdienst meines Mannes), wurde ich von meiner GV, in der ich seit Anbeginn meiner Berufstätigkeit (1970) war, nicht mehr weiter versichert. Ich suchte Alternativen zu einer freiwilligen Mitgliedschaft bei der GV, die ich bei der PV meines Mannes fand. Ich bin dort seit 2003 selbst privat versichert.
Seit November 2003 arbeite wieder ich in dem selben Unternehmen als "geringfügig Beschäftigte" - so dass eine Wiederversicherung in der GV nicht mehr möglich war.

Nun habe ich die Möglichkeit, ab dem 1.1.09 einen versicherungspflichtigen Midijob anzutreten.

Meine Frage ist:
Kann ich wieder in die GV zurück, obwohl ich in diesem Jahr 55 Jahre alt wurde? - Gibt es für meine spezielle Situation ein "Schlupfloch", oder muss ich in den sauern Apfel beißen und die monatlichen beinahe 600 Euro PV-Beitrag weiter bezahlen?

Ich freue mich auf eine Antwort und wünsche einen rundum guten Tag.

LG
Momo

Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV?

Bodi, Mittwoch, 01.10.2008, 10:47 (vor 5901 Tagen) @ Momo

Wenn in den letzten 5 Jahren keine gesetzliche Krankenversicherung bestand, führt ein Midijob nach dem 55. Geburtstag nicht mehr in die GKV zurück.
Die verbleibenden Wege sind ALG2-Bezug oder Familienversicherung beim Ehegatten, wenn dieser in der GKV wäre.

Vielleicht ist der kommende Basistarif der PKV ein Ausweg. Der Beitrag ist auf den Höchstsatz der GKV gedeckelt, bei Bedürftigkeit ist nur noch die Hälfte davon zu zahlen.

Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV?

Momo @, Donnerstag, 02.10.2008, 08:15 (vor 5900 Tagen) @ Bodi

Danke, Bodi!.
Das hatte ich mir schon gedacht, hoffte aber, dass es vielleicht doch eine Möglichkeit gibt. - Schade.

Trotzdem Danke!

LG
Momo

Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV?

Pia Schönherr @, Donnerstag, 02.10.2008, 09:30 (vor 5900 Tagen) @ Momo

Hallo,
ich habe gerade im Internet unter Wechsel von privater in gesetzliche Krankenversicherung herausgefunden, dass man, wenn das monatl. Einkommen seit min. 1 Jahr unter 3900,- € liegt, der Wechsel zur gesetzl. KV möglich ist. Dies hat mir meine private Krankenversicherung tel. bestätigt.
Ein Glück!
Viel Erfolg Pia Schönherr

Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV?

Bodi, Donnerstag, 02.10.2008, 15:06 (vor 5899 Tagen) @ Pia Schönherr

Das Problem ist in diesem Fall: Ab 55 Jahren greift die Versicherungspflicht nicht mehr, wenn in den letzten 5 Jahren keine GKV-Versicherung bestand.

Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV?

peter Daize @, Mittwoch, 19.11.2008, 16:00 (vor 5851 Tagen) @ Bodi

Hallo!
Es ist genau so - kein Zurück.
Aber man kann bei seiner Privaten immer den Tarif reduzieren. Und für eine Absicherung wie in der Kasse zahlt man sowieso viel weniger als in der Kasse. Die günstigste variante ist der so. Standardtarif( ab2009 Basistarif) - die Vorversicherungszeit wird angerechnet!

Viel Glück

peter

Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 19.11.2008, 20:16 (vor 5851 Tagen) @ peter Daize

@Momo, es gibt zwei legale und von Dir angefragte Schlupflöcher - ob die allerdings für Dich passen oder passend gemacht werden könnten, weiß ich nicht.
RÜCKWIRKENDE Variante A) Solltest Du ab Juli 2007 schon 400,01€ oder mehr Bruttogehalt gehabt haben, würde eine rückwirkend greifende Versicherungspflicht ausgelöst werden, denn ein Zeitraum von bis zu 4 Jahren unterliegt im SGB V der Betrachtung. Diese Pflicht käme natürlich Deinem Wunsch voll entgegen und man sollte der GKV ihr zustehendes Geld ja nicht nicht vorenthalten. Und die PKV? Die würde Kraft Gesetz gezwungen sein im zu betrachtenden Zeitraum (s.o. max. vier Jahre) den bestehenden Vertrag rückabzuwickeln. Erhaltene Leistungen müssen von Dir an sie zurückerstattet werden - diese würde dann nur im Rahmen des engeren Leistungskataloges durch die neue GKV übernommen werden. Das kann zu selbst gewollten Zuzahlungen führen, aber Dein Ziel ist ja ein langfristig anderes.
Anm. habe einen persönlichen Fall, wo ein Privatversicherter Angestellter nach Prüfung (im beamtendeutsch eine durchgeführte Beitragsüberwachung) nach durch die Deutsche Rentenversicherung für 3 Jahre und 1 Monat Beiträge an diese nachzahlen muss + die GKV ihn rückwirkend aufgenommen hat + die PKV alle Leistungen zurück forderte (z.B. schicke Inlayversorgungen, bei der die GKV kalte Füße bekommt) und der arme Kunde sich wehrte, aber keine Chance hatte. Defacto gings um eine Summe von über 13.000€.
EXOTISCHE Variante B) falls jemand, auch viel älter als 55 der GKV das Formular E104 aus dem EU-Ausland vorlegt, greift ebenso und immer noch die Versicherungsberechtigung bei SGB V.
-> http://www.guter-rat.de/ratgeber/artikel_unter_14375.html
Fragen? e-mail

Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV?

Shoppingqueen, Mittwoch, 19.11.2008, 21:04 (vor 5851 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,

also alleine das Alter von 55 reicht ja nicht. Zusaätzlich noch das: Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. 3Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich.

Und ich beurteile das so, dass Du bedingt durch Deine private Versicherung und Deinen Status darunter fällst und nun in den sauren Apfel beissen musst.

LG, Shops

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