Komplizierter Fall - verschiedene Antworten (Krankenkassenrecht)
hallo,
derzeit bin ich privat versichert und möchte gerne meine elternzeit für wenige monate unterbrechen.
ich habe dieses jahr noch elterngeld bezogen, ist aber bereits ausgelaufen.
nun tritt bei antritt meiner teilzeitbeschäftigung versicherungspflicht ein. meine frage ist, was passiert, wenn ich wieder aufhöre und in die elternzeit zurückkehre. bin ich dann immer noch pflichtig oder kehre ich in die private zurück? von der gesetzlichen krankenkasse (verschiedene mitarbeiter) habe ich sehr gegensätzliche aussagen erhalten, die einen meinten, ich kehre zurück und die anderen meinten, ich bleibe drin.
kennt sich hier jemand aus?
vielen dank für eure antworten.
lg
lilly