Re: Komplizierter Fall - verschiedene Antworten (Krankenkassenrecht)
Du bleibst grundsätzlich in der gesetzlichen Kasse.
Auf Wunsch ist das natürlich aber nach dieser Teilzeitunterbrechug kündbar, wenn du wieder zurück in die private willst!!
Allerdings dabei bitte die Kündigungsfristen beachten!!