Komplizierter Fall - verschiedene Antworten (Krankenkassenrecht)
hallo,
derzeit bin ich privat versichert und möchte gerne meine elternzeit für wenige monate unterbrechen.
ich habe dieses jahr noch elterngeld bezogen, ist aber bereits ausgelaufen.
nun tritt bei antritt meiner teilzeitbeschäftigung versicherungspflicht ein. meine frage ist, was passiert, wenn ich wieder aufhöre und in die elternzeit zurückkehre. bin ich dann immer noch pflichtig oder kehre ich in die private zurück? von der gesetzlichen krankenkasse (verschiedene mitarbeiter) habe ich sehr gegensätzliche aussagen erhalten, die einen meinten, ich kehre zurück und die anderen meinten, ich bleibe drin.
kennt sich hier jemand aus?
vielen dank für eure antworten.
lg
lilly
Re: Komplizierter Fall - verschiedene Antworten
Du bleibst grundsätzlich in der gesetzlichen Kasse.
Auf Wunsch ist das natürlich aber nach dieser Teilzeitunterbrechug kündbar, wenn du wieder zurück in die private willst!!
Allerdings dabei bitte die Kündigungsfristen beachten!!
Re: Komplizierter Fall - verschiedene Antworten
Hallo Angela,
vielen Dank für Deine Antwort. Bist Du da ganz sicher? Davon war ich auch ausgegangen, aber die Dame von der Kasse sagte, ich würde zurück in die private gehen.
Wäre es denn überhaupt möglich, die gesetzliche nach der Teilzeitbeschäftigung zu kündigen und dann wieder in die private zurückzukehren? Ich werde doch dann eigentlich pflichtig, wenn ich die Teilzeitbeschäftigung aufnehme?
LG
Lilly