Re: E 106 und Familienversicherung? (Krankenkassenrecht)

sora, Freitag, 10.10.2008, 11:11 (vor 5888 Tagen) @ Peter_MUC

Die Familienangehörigen, die in Deutschland leben können über die deutsche Krankenkasse betreut werden, wenn die poln ische Kasse hierzu einen Auftrag erteilt. Dies müsste mit Formular E 109 erfolgen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum