E 106 und Familienversicherung? (Krankenkassenrecht)
Folgender Fall:
Ehemann tritt eine Arbeitsstelle in Polen an und muss sich dort krankenversichern. Die Krankenversicherung in Polen umfasst auch eine Familienversicherung ähnlich wie in Deutschland.
Die Ehefrau und die Kinder bleiben in Deutschland. Die Ehefrau ist nicht berufstätig und war bisher in Deutschland familienversichert.
1. Sofern der Ehemann Grenzgänger ist und mindestens einmal die Woche nach Deutschland fährt, kann die Familie über das E 106 eine normale deutsche Versicherungskarte erhalten. Dieser Fall ist klar.
2. Was ist jedoch, wenn der Ehemann keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hätte, z.B. weil er aus beruflichen Gründen seltener nach Deutschland fahren kann (z.B. nur einmal im Monat, dafür aber länger)?
a) Müsste sich die Familie dann in Deutschland freiwillig krankenversichern (meine Vermutung)
oder
b) Würde die Familie über die EHIC versichert sein (was ja eigentlich nicht sein kann)?
Kann mir vielleicht jemand mit einer Rechtsvorschrift oder einem Tipp weiterhelfen?
Vielen Dank im voraus
Peter_MUC
Re: E 106 und Familienversicherung?
Die Familienangehörigen, die in Deutschland leben können über die deutsche Krankenkasse betreut werden, wenn die poln ische Kasse hierzu einen Auftrag erteilt. Dies müsste mit Formular E 109 erfolgen.
Re: E 106 und Familienversicherung?
Vielen Dank für die Antwort, das E 109 kannte ich nicht.
Habe hier eine Übersicht aller E-Formulare mit Erläuterungen gefunden, die recht hilfreich ist:
http://www.krankenkassen.de/ausland/eformulare/
Peter_MUC