krankenversicherung bei eheähnlicher gemeinschaft (Krankenkassenrecht)
Hallo, ich bin berufstätig und lebe mit meinem Lebensgefährten ( nicht verheiratet ) und unseren beiden gemeinsamen Kindern in einem Haushalt. Unser jüngster (2 Jahre) ist in den letzten Monaten ziemlich oft krank gewesen, so dass ich für ihn mehrere Krankschreibungen bekommen habe. Da ich von meinem Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall meiner Kinder erhalte, habe ich die Krankschreibungen bei meiner gesetzl. Krankenkasse eingereicht, die Kinder sind bei mir mitversichert. Diese Anträge auf Kinderpflegekrankengeld nahm meine Krankenkasse nun zum Anlass, nach dem Vater der Kinder zu fragen. Das heißt: verheiratet oder eheähnliche Gemeinschaft ? Wo versichert ? Wer hat das Sorgerecht ? Bin ich alleinerziehend ? Usw. Jetzt ist mein Lebensgefährte privat krankenversichert und liegt auch über der Beitragsbemessungsgrenze. Müssen wir die Kinder nun privat versichern lassen, trotzdem wir nicht verheiratet sind ? Viele Grüße, Julijana
Re: krankenversicherung bei eheähnlicher gemeinschaft
Bei "nicht verheiratetem" Status von Ihnen, liebe Julijana,ist es für die Familienversicherung egal, wo ihr Lebensgefährte versichert ist. Das ist vollkommen egal.
Re: krankenversicherung bei eheähnlicher gemeinschaft
Also ein Blick ins Gesetz erhöht die Rechtssicherheit:
SGB V § 10:
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern v e r w a n d t e Ehegatte o d e r L e b e n s pa r t n e r des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
Es ist also nicht egal.
Re: krankenversicherung bei eheähnlicher gemeinschaft
Der reine "Blick" ins Gesetz reicht nicht... ein bisschen Hintergrundwissen sollte man auch haben.
Mit Lebenspartner sind die gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebensgemeinschaften gemeint. Dies trifft aber offensichtlich im fraglichen Fall nicht zu.
Re: krankenversicherung bei eheähnlicher gemeinschaft
stimmt - da lag ich falsch. Danke - jetzt weiß ich auch mehr.
Re: krankenversicherung bei eheähnlicher gemeinschaft
Ja, genau diese Frage stellt sich für mich und ich habe bisher auch unterschiedliche Antworten erfahren müssen. Die Einen sagen, dass eine eheähnliche Gemeinschaft genügt (unter den genannten finanziellen Bedingungen), damit die gesetzl. Krankenkasse verlangen kann, dass die Kinder privat krankenversichert werden, wiederum habe ich andere Antworten erhalten, dass dies nur bei einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder einer Ehe der Fall ist. Tja....jetzt weiss ich ehrlich gesagt immer noch nicht weiter ? Das muss doch irgendwo genau definiert sein, oder ? Gruß, Julijana
Re: krankenversicherung bei eheähnlicher gemeinschaft
Sie können der Aussage von Daniel vertrauen.
Solange sie nicht verheiratet sind, spielt die Versicherung und das Einkommen ihres Lebensgefährten KEINE Rolle.
Re: krankenversicherung bei eheähnlicher gemeinschaft
Danke ! Das beruhigt mich etwas. Mal sehen was meine Krankenkasse dazu sagt !
Viele Grüße, Julijana
Re: krankenversicherung bei eheähnlicher gemeinschaft
hallo vieleicht kann mir jemand weiterhelfen.
ich bin seit 1jahr mit meinem freund zusammen sind 2007 september zusammen gezogen da ich ein kind von ihm erwartet habe doch zu dieser zeit war ich noch in meiner bestehenden ehe und krankenversichert bei meinem ex mann nun bekomme ich keine leistungen von ämter leben von meinem freund und bald ist mein scheidungsurteil da damit bin dann ich und die kleine wo noch in der ehe geborne ist nicht mehr krankenversichert kann mein freund uns ins seine krankenkasse versichen obwohl wir nicht verheiratet sind kann mir da einer helfen vielen dank im vorraus
Re: krankenversicherung bei eheähnlicher gemeinschaft
Hallo,
das Kind kann er schon - Sie leider nicht - Sie werden sich
mit Rechtskraft des Scheidungsurteils (Ende der Familienversicherung) selbst, freiwillig versichern muessen
bzw. Pflicht zur Krankenversicherung nach der Gesundheitsrefomr , gültig ab dem 01.04.2007
Ja, und da wird das Kind dann bei Ihnen mitversichert.
Es sei denn - Sie heiraten (ich weiss, eher theoretisch).
Gruß
Czauderna