Frau zur OP;Krankschreibung für Mann wg.Kind (Krankenkassenrecht)

hannes @, Dienstag, 14.10.2008, 11:50 (vor 5884 Tagen)

Hallo zusammen!
Mein Problem ist folgendes.Bin verheiratet,meine Frau hat einen 9jährigen Sohn(100% behindert) mit in die Ehe gebracht.Sie muß in Kürze zur Bandscheiben-OP.Da ich in 2Schichten arbeite,habe ich entweder früh oder Nachmittag das Problem,daß ich niemanden zur
Beaufsichtigung des Kindes haben werde.Kann ich während der Zeit des KH-Aufenthaltes meiner Frau krank geschrieben werden?Wenn ja,von welchem Arzt?
Der leibliche Vater arbeitet auch in 2Schichten und wohnt 60km entfernt.
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Grüße

Re: Frau zur OP;Krankschreibung für Mann wg.Kind

Sora, Dienstag, 14.10.2008, 13:04 (vor 5884 Tagen) @ hannes

Du kannst dich nicht krank schreiben lassen, denn du bist ja voraussichtlich nicht krank, oder?
Bei der Krankenkasse der Frau nach Haushaltshilfe fragen. Eine gute Krankenkasse wird anbieten, dass du unbezahlten Urlaub nehmen kannst und den Nettolohnausfall erstatten.
Oder wird für den Sohn Pflegegeld gezahlt?

Re: Frau zur OP;Krankschreibung für Mann wg.Kind

hannes @, Dienstag, 14.10.2008, 17:03 (vor 5884 Tagen) @ Sora

Danke für die Antwort!
Komme mir bei der Sache aber ziemlich allein gelassen vor!Denn die Beantragung einer Haushaltshilfe ist vom Papierkrieg her kein Pappenstiel und geht an meinen Bedürfnissen sicher vorbei.Habe ich Früfschicht,muß der Sohn von 4.30-7.00 beaufsichtigt werden,welche Hilfe macht das schon!?Die Beantragung von unbezahltem Urlaub bei meiner Firma und die Genehmigung durch die KK sind nur Kannbestimmungen und ich könnte da mit meinem Ansinnen schnell gegen Wände rennen.Im Grunde ist keiner verpflichtet,mir zu helfen und ich werde der Dumme sein!
Grüße

Re: Frau zur OP;Krankschreibung für Mann wg.Kind

Sora, Mittwoch, 15.10.2008, 09:07 (vor 5883 Tagen) @ hannes

meine Güte, wo sind sie denn versichert?!
Fragen Sie doch einfach mal nach... kostet doch nichts.

Re: Frau zur OP;Krankschreibung für Mann wg.Kind

Chylla, Mittwoch, 15.10.2008, 14:33 (vor 5883 Tagen) @ hannes

Welche Diagnose soll denn der Arzt eintragen ? Die meisten machen das nicht mit. Wenn das auffliegt, bekommt der Arzt Ärger.

Ausserdem ist es gegenüber dem Arbeitgeber unfair, wenn er nicht nur das Krankheitsrisiko des Arbeitnehmers trägt, sondern auch seiner Angehörigen.

Wenn der Sohn Pflegegeld bekommt, dann könnte man versuchen ihn in einem Kinderpflegeheim unterzubringen. Die Kasse kann die ggf. Kosten übernehmen, als "Kurzzeitpflege". Das wird zwar meist in Anspruch genommen, wenn die Angehörigen mal in Urlaub gehen möchten, aber es wäre auch eine Lösung in diesem Fall. Ggf. kann der Vater da auch übernachten.

Oder der Kinderschutzbund oder das Jugendamt kann auch Pflegefamilien für diese Zeit vermitteln, die flexible Betreuung anbieten. Wenn z.B. beide Eltern bei einem Unfall verunglücken, findet man ja auch eine Lösung.

Re: Frau zur OP;Krankschreibung für Mann wg.Kind

hannes @, Mittwoch, 15.10.2008, 17:28 (vor 5883 Tagen) @ Chylla

Wir wollen nichts unter der Hand machen und niemanden besch...!
Also KK der Frau befragt-->die würden mir die Zeit eines unbezahlten Urlaubs bezahlen.Soweit prima.Aber:unser Arbeitgeber zögert und ist sicher auch zu nichts verpflichtet.Die überlegen noch.Vielleicht soll ich meinen restlichen Urlaub nehmen,sagte man.Obwohl denen finanziell keine Nachteile entstehen würden!Heute haben sie sich nicht mehr,wie eigentlich vereinbahrt,gemeldet.Die Entscheidung,ob OP oder nicht,fällt am Freitag.Hätte mich auch sehr gewundert,wenn einem in so einer Lage keine Steine in den Weg gelegt würden.
Sollte sich vorher etwas tun,stelle ichs ins Forum.
Danke

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