Neue Kasse weil pflichtig statt freiwillig (Krankenkassenrecht)

quattro @, Samstag, 18.10.2008, 00:53 (vor 5881 Tagen)

Hallo,
nach einem Auslandsaufenthalt bin ich im Moment freiwillig versichert. Wenn es klappt, habe ich ab Januar eine neue Arbeitsstelle und bin pflichtig. Muss ich bei meiner jetzigen Kasse (AOK) bleiben oder kann ich woanders hin gehen. Mir ist schon bekannt, dass die Beiträge nächstes Jahr überall einheitlich sind.

Danke quattro

Re: Neue Kasse weil pflichtig statt freiwillig

Bodi, Samstag, 18.10.2008, 12:20 (vor 5880 Tagen) @ quattro

Der Statuswechsel begründet kein Wechselrecht. Die 18 Monate Bindungsfrist sind also einzuhalten.

Ausnahmen:
Die 18 Monate Bindungsfrist gelten nicht im Falle
- einer Beitragssatzerhöhung
- eines Wechsels in eine PKV
- oder eine Wechsels in die Familienversicherung

Re: Neue Kasse weil pflichtig statt freiwillig

quattro, Samstag, 18.10.2008, 16:27 (vor 5880 Tagen) @ Bodi

Alles klar. Vielen Dank.

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