Re: Wechsel selbstständig/angestellt, weiter PVK (Krankenkassenrecht)
Bei einer Tätigkeit als versicherungsfreier oder auch versicherungspflichtiger Angestellter plus einer parallel ausgeübten Selbstständigkeit prüft die GKV, ob Zutritt nach SGBV gewährt werden kann. Ist das Einkommen in der Selbstständigkeit vorherrschend oder habe ich in meiner Firma auch nur einen versicherungspflichtigen Angestellten (Brutto mehr als 401€) wird man selbst in der GKV nicht versicherungspflichtig. Das betrifft natürlich nicht die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung im Angestelltenverhältnis. Ab 2009 muß ich dann natürlich einer PKV meiner Wahl beitreten. http://www.pkv.de/recht/gesundheitsreform_2007/pflicht_zur_versicherung/
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- Wechsel selbstständig/angestellt, weiter PVK -
Jens,
18.10.2008, 15:12
- Re: Wechsel selbstständig/angestellt, weiter PVK -
Patricia,
28.12.2008, 13:54
- Re: Wechsel selbstständig/angestellt, weiter PVK -
Joachim Röhl,
28.12.2008, 14:27
- Re: Wechsel selbstständig/angestellt, weiter PVK -
Patricia,
05.01.2009, 17:24
- Re: Wechsel selbstständig/angestellt, weiter PVK - Czauderna, 05.01.2009, 17:54
- Re: Wechsel selbstständig/angestellt, weiter PVK -
Patricia,
05.01.2009, 17:24
- Re: Wechsel selbstständig/angestellt, weiter PVK -
Joachim Röhl,
28.12.2008, 14:27
- Re: Wechsel selbstständig/angestellt, weiter PVK -
Patricia,
28.12.2008, 13:54