Re: Beitragszahlung wenn im Ausland (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 28.12.2008, 13:38 (vor 5812 Tagen) @ Schnuffi

Leider auch Versicherungsverkäufer verwechseln Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Lebensmittelpunkt und bringen das dann noch alles durcheinander mit der steuerrechtlichen Betrachtungsweise der 183tägigen Anwesenheitsfrist bzw. den Regelungen nach Einwohnermelderecht.

Du entscheidest, ob Du den Lebensmittelpunkt in Deinem konkreten Falle zweitweilig außerhalb der Bundesrepublik hast und somit nicht der Versicherungspflicht unterliegst - zweitweilig versteht sich. Da kann einmal Reiseversicherung http://www.nataliasversicherung.de/ausland/ausland.html für runde 30€ mtl. plus einer Anwartschaft in der GKV um die 40€ zur Aufrechterhaltung von Vorversicherungszeiten z.B. TKK https://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/t03__formulare/formulare/05__mitgliedschaft/Mitgliedschaft.html oder bei der PKV für ca. 20% des normalen Beitrages wesentlich günstiger sein, als ein stures Fortzahlen der Beiträge. Beiträge meist sogar ganz ohne Versicherungsschutz bei SGBV und auch vielen Privattarifen, wenns länger als 4 Wochen in die außereuropäische Welt geht.
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