Anwartschaft in PKK noch sinnvoll? (Krankenkassenrecht)

Christof @, (vor 6261 Tagen)

Ich bin seit 7 Jahren in den USA und war davor in einer PKK. Mit Umzug in die USA hab ich meine PKK Versicherung auf Anwartschaft gesetzt um bei ggf. Rueckkehr wieder mit dem guenstigem Tarif in die PKK (unabhaengig von Alter und Vorerkrankung) zu kommen. Die Beitrage hierfuer sind sehr hoch (>250Euro / Monat fuer mich und meine Frau zusammen). Die Rueckkehr nach Deutschland wird nun immer unwahrscheinlicher; aber nichtsdestotrotz moechte ich nicht ohne einen Mindest-Sicherheit dastehen falls der Fall eintritt.

Wuerde der neue Basistarif der PKK diese Mindest-Sicherheit bieten - d.h. zumindest Mindestabsicherung damit gewaehrleistet und Beitrag ist unabhaengig von Alter/Vorerkrankung?

Ist mit der neuen Regelung des Basistarifs damit unter diesen Umstaenden die Antwartschaft in der PKK noch weiter zu empfehlen; was ist das Risiko das ich eingehen wuerde wenn ich die Anwartschaft nun kuendige? Irgendewas das ich noch beachten sollte?

Habe bei der PKK angefragt aber da wurde ich erstmals vertroestet da die Ansprechperson die genauen Bedingungen des Basistariffes noch nicht hatte ....


Re: Anwartschaft in PKK noch sinnvoll?

Bodi, (vor 6260 Tagen) @ Christof

Der Fall, dass jemand in Deutschland ohne Krankenversicherung dasteht, darf spätetens ab 2009 zumindest formal nicht eintreten. Das heisst, Privatversicherte können und müssen sich dann wieder bzw. weiterhin privat versichern - notfalls im Basistarif.

Der Basistarif soll in etwa dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Risikozuschläge sind zwar nicht erlaubt; die Beiträge können sich aber je nach Eintrittsalter, Geschlecht und beruflichem Status unterscheiden. In jedem Fall ist der Beitrag auf den Höchstbeitrag der GKV (z.zT. ca. 550 EUR/mtl.) gedeckelt; für Bedürftige soll sich der Beitrag halbieren.

Das letzte Wort hat übrigens das Bundesverfassungsgericht, da viele private Krankenversicherungen gegen Teile der Gesundheitsreform (u.a. gegen den Basistarif) geklagt haben. Mit einer Entscheidung ist Ende 2008/Anfang 2009 zu rechnen. Gravierende Änderungen sind aber unwahrscheinlich, zumal es heute schon einen Vorläufer des Basistarifes, den "modifizierten Standardtarif" gibt.

Bei einer Rückkehr nach Deutschland ist also selbst ohne Anwartschaft zumindest eine Basisversicherung gewährleistet. Andererseits sind bei einer Kündigung der Anwartschaft die langjährig aufgebauten Altersrückstellungen verloren (das ist schon eine stattliche Summe) - also eine schwierige Entscheidung. Manchmal ist auch der Wechsel in einen günstigeren Tarif eine Option, um die laufenden Kosten zu senken und dennoch die Altersrückstellungen zu erhalten (sofern im Rahmen der Anwartschaft möglich).

Re: Anwartschaft in PKK noch sinnvoll?

Christof @, (vor 6260 Tagen) @ Bodi

Danke fuer die detailierte Antwort.

Noch eine Frage: Als ich bei meiner PKK angefragt habe ob ich zum 1.1.09 die Anwartschaft kuendigen koennte wurde mir gesagt dass ich dass Zeitfenster fuer die Kuendigung verpasst habe (deadline war Ende September fuer das Kalenderjahr 2009) d.h. die naechste Ausstiegsmoeglichkeit aus meiner Anwartschaft waere damit erst zum Jahre 2010 moeglich.

Ist das so korrekt in Anbetracht diese neuen Regelung?

Re: Anwartschaft in PKK noch sinnvoll?

Bodi, (vor 6259 Tagen) @ Christof

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate zum Ende eines Versicherungsjahres, wobei das Versicherungsjahr nicht zwingend dem Kalenderjahr entsprechen muss. Ein Blick in den Vertrag schafft Klarheit. Zu beachten sind auch Sonderkündigungsrechte, etwa bei Beitragsanpassungen. Dann gelten oft kürzere Kündigungsfristen.

Re: Anwartschaft in PKK noch sinnvoll?

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 6250 Tagen) @ Bodi

Wenn Du dringend aus der Anwartschaft raus möchtest, hilft ein einfacher schriftlicher Verweis, daß durch den Wegzug ins Ausland der Versicherungsgrund entfallen ist und Du um die Aufhebung des Vertrages zum Ausreisdatum bittest. Die "hartleibigen" Privaten möchten jetzt eine Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt oder Flugtikets oder andere Unterlagen in- wie ausländisch sehen, um dem zu folgen. Bleibt aber die Frage, ob das immer sinnvoll ist? Eine Anwartschaft konserviert Deinen aktuellen Gesundheitszustand in dem von Dir jetzt gewählten Tarif auf lange Sicht. Heißt gesundheitlich zwischenzeitlich angeschlagen muß Dich die PKV zwar später aufnehmen, aber in welchem Tarif und zu welchem Preis? DAS ist das Risiko der scheinbaren Ersparnis einer nicht gezahlten Anwartschaft.
PS: auch in der GKV kann eine gezahlte Anwartschaft (knapp 38€ mtl.) Zeiten der Mitgliedschaft erweitern, die eventuell mit der 9/10tel Reglung eines Tages im Rentenalter den Zugang zur kostengünstigen KVdR verwehren oder nur die teuere FKVdR ermöglichen...

Re: Anwartschaft in PKK noch sinnvoll?

Christof @, (vor 6248 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,

Ich bin bereits sieben Jahre ausgereist und seit da auf Anwartschaft; deshalb zieht wohl das oben erwaehnte Kuendigungsargument nicht. Mir ist schon klar dass ich wenn ich die Anwartschaft kuendige meinen bisherigen Anspruch auf den Tarif bverliere; aber die Frage war ob durch die neue Basistarifregulung ich nicht zumindest als Risikoabsicherung diesen Basistarif kommen werde zu dem maximal Tarif von 550Euro/mtl unabhaengig von alter und Vorgeschichte? Wie gesagt fuer mich ist das nur "ne Notfall Minimumabsicherung die ich brauche da die Rueckkehr nack Deutschland sehr unwahrscheinlich ist aber ich gleichzeitig nicht ganz ohne Absicherung dastehen will falls der Fall doch in Zukunft einmal eintritt.

Re: Anwartschaft in PKK noch sinnvoll?

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 6248 Tagen) @ Christof

Sorry, war nicht klar, daß zeitgleich mit der Ausreise die Anwartschaft schon seinerzeit eingerichtet wurde.
Für den Standarttarif selbst gibt es keine Anwartschaft, denn wer das Bundesgebiet betritt und seinen Lebensmittelpunkt bzw. Wohnsitz nimmt - eine Anmeldung bei der Gemeinde bzw. dem Einwohnermeldeamt ist sekundär - wird Kraft Gesetz versicherungspflichtig; hatte Bodi auch schon beschrieben. -> http://www.pkv.de/recht/gesundheitsreform_2007/pflicht_zur_versicherung/ ff.

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