Versorgungsausgleich (Krankenkassenrecht)
Der ausgeurteiltete schuldrechtliche VA wird für die Berechnung der KV-Beiträge und Pflegeversicherung durch die Abrechnungsstelle der Betriebsrente nicht von der Bruttorente abgezogen.Für die Lsteuer ist der Abzug als dauernde Last möglich.M.E.liegt eine Doppelzahlung vor, da die geschiedene Ehefrau von dem ihr zufliessenden Betrag auch KV und PV zahlt.
Wie ist die Rechtslage.Lt. BBK gilt der "Zahlbetrag", dh.die Bruttorenteals Bemessungswert für meine KV/PV.?