BKK-Mehrleistung einfach gestrichen. Ist das rechtens? (Krankenkassenrecht)

DocDiver, (vor 6251 Tagen)

Hallo,

Ich bin freiwilliges BKK-Mitglied und habe seit ca. 1,5 Jahren einen Wahltarif (Bindungsfrist mind. 3 Jahre). Meine BKK hat bis zum 01.07.2008 für das Bundesland Bayern+4 weitere Bundesländer immer eine Mehrleistung angeboten – nämlich:
„1x pro Jahr eine kostenfreie Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung (ohne Altersbeschränkung!)“.

Zum 01.07.2008 hat die BKK nun diese Mehrleistung für das Bundesland Bayern OHNE irgend einer Information stillschweigend einfach gestrichen. Für die anderen Bundesländer gilt die Mehrleistung aber noch.

Darf die BKK das ?? Meine Rechtsaufassung ist, dass ich einen 3-Jahres-Versicherungsvertrag habe und die Kasse dann solch eine Mehrleistung für BESTEHENDE Kunden nicht einfach streichen kann!

Aufgrund solcher MEHR-Leistungen habe ich die BKK ja auch ausgewählt!
Auch auf Nachfrage verweigert die BKK die Mehrleistung mit dem Hinweis auf die Änderung zum 01.07.2008.
Kennen jemand hier irgendwelche Rechtsgrundlagen(§ im SGB) / Hinweise diesbezüglich ?
Wäre toll.

Grüße
DocDiver, Bayern

Re: BKK-Mehrleistung einfach gestrichen. Ist das rechtens?

aloha, (vor 6250 Tagen) @ DocDiver

hallo,

wahrscheinlich wurde die Leistung deswegen gestrichen:

http://www.hautkrebs-screening.de/

Re: BKK-Mehrleistung einfach gestrichen. Ist das rechtens?

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 6250 Tagen) @ aloha

Im §53 des GKV-WSG findest Du die Aussage, daß der Versicherte zwar 3 Jahre mit seinem Wahltarif an die Kasse gebunden ist, die Kasse aber nur 1 Jahr -> http://www.der-gesundheitsfonds.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/GKV-WSG.pdf

Re: BKK-Mehrleistung einfach gestrichen. Ist das rechtens?

DocDiver, (vor 6250 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo "aloha" und Joachim,

Vielen Dank für die nützlichen Hinweise.

Im Gesetz steht im §53 leider nichts drinnen, was ich effektiv verwenden könnte - es war aber allgemein Interessant das Gesetz mal zu sehen. Das ist schon wesentlich besser definiert als die Satzung der BKK. Die ist nämlich mal seh sehr genau, mal total unzureichend allgemein gehalten...

Die sreening-Homepage war noch interessanter. Hatte nicht gewußt, das es seit 01.07. per Gesetz geregelt wurde. Meine BKK hat das seit 3-4 Jahren als Mehrleistung angeboten.
++++++++++++++++++++++

Unabhängig davon ist es aber für mich eher eine Prinzipfrage.
Um das Hautkrebs-Screening geht"s mir gar nicht so.

Die Kasse hat aber mit mir einen Versicherungsvertrag, wo sie nicht einfach eine Leistung nach Lust-und-Laune rausstreichen kann !
Und das auch noch ohne Vorwarnung oder Ankündigung - weder im Internet, noch in der Mitgliederzeitung.
Ich finde, dass das an Vetragsbruch grenz.. wenn"s auch eine Kleinigkeit ist...

Grüße
DocDiver

Re: BKK-Mehrleistung einfach gestrichen. Ist das rechtens?

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 6249 Tagen) @ DocDiver

Bei der Privaten hättest Du einen Rechtsanspruch nach dem BGB und könntest aus Deiner Sicht verwehrte Leistungen einklagen, nicht so bei den Kassen nach SGB V. Das ist auch der feine Unterschied bei den jetzt angebotenen Wahltarifen insgesamt: meist preisgünstig und auch generell ohne Risikoprüfung, aber eben kein Leistungsversprechen auf Dauer! Böse Stimmen sprechen hier von einer "zeitweilig gewährten Versicherungsleistung nach Gutsherrenart."
Unter uns, wie soll sich denn eine GKV auch langfristig rechnen, wenn sie selbst kostenintensive Risiken in den schönsten Zusatztarifen aufnehmen muß? Die Fachwelt warnt bereits -> http://www.regorz-consulting.de/analyse_wahltarif_kostenerstattung.pdf

Re: BKK-Mehrleistung einfach gestrichen. Ist das rechtens?

DocDiver, (vor 6249 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Joachim,

Bist Du sicher dass die GKV"s nicht ebenso verpflichtet sind, sich an einmal gemachte Leistungs-Zusagen
-- insbesondere bei 3-Jahresbindung und insbesondere bezüglich Mehrleistungen--
genauso zu halten, wie andere Versicherungen ?
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass das so Mancher (auch die BKK-Mitarbeiter) als "Allgemeinwissen" und als "gegeben" hin nimmt.
Ich konnte es aber noch nirgends lesen. Hast Du das mal gelesen?

Die GKVs/BKKs sehe ich als normale Versicherung wie jede Andere auch, nur dass sie Basisleistungen per Gesetz vorgegeben bekommen.
Es kann doch nicht sein, dass ich beim Vertragsabschluß Leistungen "zugesagt" bekomme ... mich dann für 3 Jahre verpflichte... und dann plötzlich einige Leistungen einfach gestrichen werden. Das sehe ich echt absolut nicht ein.

Wenn etwas Wegfallen kann, muß die Kasse das bei Vertragsabschluß sagen !
zB Das ich eine Beitragssatz-Erhöhung während der 3 Jahre akzeptieren muß, weiß ich ja auch vorher.
Wenn sich "wiederrechtlich" doch was ändert, muß man dem Versicherten zumindest ein Sonderkündigungsrecht einräumen.

Und zum Thema "wie soll sich das für die GKV rechnen": Wenn sich"s die Kasse nicht leisten kann, soll sie"s nicht anbieten - Freie Marktwirtschaft! Alles andere grenzt salopp ausgedrückt an "Hinters Licht führen..". Außerdem bin ich vermutlich einer der GKV-Bestzahler ohne Arztkosten in den letzten Jahren.. da erwarte ich zumindest Vertragseinhaltung.

Trotzdem danke für Deine comments!

Grüße
DocDiver

Re: BKK-Mehrleistung einfach gestrichen. Ist das rechtens?

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 6248 Tagen) @ DocDiver

Alle Krankenkassen müssen seit 01.04.2007 Wahltarife zu "besonderen Versorgungsformen" anbieten. Eine Mindestbindungsfrist an die Tarife ist gesetzlich nicht vorgesehen, kann allerdings von der Kasse per Satzung vorgegeben werden. Üblich ist eine Bindungsfrist von einem Jahr.
Quelle http://www.gesundheitsstrukturreform.de/services/faq.pl?val=1226394628&job=uni&faq=9804340

Basta hätte jetzt Schröder gesagt, aber im Ernst, die GKV bietet nicht wie die PKV einen Vertrag aufgrund des zivilrechtlich einklagbaren BGB an, sondern kann praktisch und sicher weniger nach Gutdünken sondern hauptsächlich nach Kostenlage den Tarif jederzeit wieder einstellen. Deshalb ist man mit einem Zusatztarif von einer Privaten auf Lebenszeit abgesichert, wobei die PKV natürlich bei Risikoexplosion auch die Beiträge anpassen wird, aber eine Tarifeinstellung ist unmöglich. Einen leistungsbezogenen Wahltarif kann man guten Gewissens nur dem empfehlen, der in der PKV wegen gesundheitlicher Risiken abgelehnt werden würde. Lies doch bitte mal den zuletzt eingestellten Fachverweis, da sind die möglichen Szenarien gut beschrieben.

Re: BKK-Mehrleistung einfach gestrichen. Ist das rechtens?

Tom, (vor 6233 Tagen) @ DocDiver

Hallo,

die gesetzlichen Krankenkassen können Satzungsänderungen jederzeit vornehmen. Die Satzungsänderungen werden vom Verwaltungsrat beschlossen. Je nach Krankenkasse sind das nur Versicherte oder Versicherte und Arbeitgeber je zu 50%.

Und: die gesetzlichen Krankenkassen sind eben KEINE Versicherung, wie man das im "üblichen" Sinne versteht.

Im Übrigen "schließt man mit einer gesetzl. KK keinen Vertrag" sondern man "wählt" diese... Auch das ist hier ein "feiner" Unterschied.

Gruß
Tom

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