Re: Mutter aus USA in der BRD versicherbar? (Gesetzliche Krankenkassen)

Shoppingqueen, Montag, 15.06.2009, 07:53 (vor 5641 Tagen) @ GKVler

Hallo,

geklärt ist für mich immer noch nicht, ob der Wohnsitz in Deutschland in den letzten 15 Jahren aufgegeben wurde ....
Lese ich leider nicht aus dem Text heraus. Wäre aber ggf. nicht unerheblich für die Beurteilung.

Obwohl bei der Rückkehr die nachrangige Versicherungspflicht nach § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V greift und eine theoretische Versicherung in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) stattfindet, gibt es für diese Fall eine Mindestbemessung von 840 €, Also egal, ob dieses Einkommen erreicht wird oder nicht, davon wird der Beitrag gerechnet.
Nun zahlt die Deutsche Rentenversicherung ja auch einen Teil des Beitrages. Der bemisst sich aber an der Bruttorente und wird auch bei der Rentenzahlung dann direkt einbehalten (die TK macht für den Fall dann eine Meldung). Der Beitrag schlüsselt sich also auf in:
1/2 Beitrag aus der Bruttorente für die Rentenversicherung
1/2 Beitrag aus der Bruttorente für Deine Mutter + 0,9 % Sonderbeitrag.
Komplettbeitrag auf den Betrag zwischen der Bruttorente und der Mindetbemessung. (Allgemeiner Beitrag + 0.9 %). Das ist auch jeden Monat an die Kasse zu überweisen.

Das Sozialamt springt übrigens erst ein, wenn der selbst zu zahlende Beitrag 120 € übersteigt.

LG, Fee


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