Versicherung eines erwachsenen Schülers (Krankenkassenrecht)
Bis zum Wegfall des Kindergeldes war mein Sohn (26 J.) im Rahmen meiner Versicherung (Beihilfe des Bundes + 20% Privat) abgedeckt. Seit dem haben Pflichtversicherer (von AOK bis....) es abgelehnt ihn in die Versicherung aufzunehmen und meine priv. Versicherung nimmt ihn zwar auf, bei Aufstockung des Prozentsatzes von 20 auf 100 , berechnet aber dafür ca. 180,00 Euro/monatl. Mein Sohn ist noch bis Mitte 2009 Schüler (Fachabitur).
Fragen:
1. Wieso lehnen es Pflichtversicherungen ab, meinen Sohn aufzunehmen?
2. Wieso gilt für ihn auch bei der privaten Versicherung nicht der kostengünstige Studententarif von ca. 60 Euro/monatl.?
3. Tarife werden doch nach Risiko gestaltet. Wo liegt also der Unterschied zwischen einem erwachsenen Schüler, der die ganztägige Schulbank drückt und nicht bei den Eltern wohnt und einem erwachsenen Studenten, der die Uni-Stühle drückt und nicht mehr bei den Eltern wohnt? Beide haben kein nennenswertes Einkommen.