Re: angaben bei gesundheitsfragen (Krankenkassenrecht)
Geht es hier um eine Aufnahme in eine PKV ?
bei depressiven Erkrankungen gibt es da ziemlich sicher eine Ablehung, Ausnahme : ab 2009 in den Basistarif.
aber es einfach weglassen...???
Sag deinem Versicherunsmensch dass er spinnt, wenn das rauskommt (und das wird es) wird dir gekündigt und dann hast du gar keinen Schutz..
gesamter Thread:
- angaben bei gesundheitsfragen -
tim,
26.11.2008, 11:19
- Re: angaben bei gesundheitsfragen - Herbert, 27.11.2008, 15:10