Re: angaben bei gesundheitsfragen (Krankenkassenrecht)

Herbert, Donnerstag, 27.11.2008, 15:10 (vor 5840 Tagen) @ tim

Geht es hier um eine Aufnahme in eine PKV ?
bei depressiven Erkrankungen gibt es da ziemlich sicher eine Ablehung, Ausnahme : ab 2009 in den Basistarif.
aber es einfach weglassen...???
Sag deinem Versicherunsmensch dass er spinnt, wenn das rauskommt (und das wird es) wird dir gekündigt und dann hast du gar keinen Schutz..


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