Re: Befreiung aus der Versicherungspflicht (Krankenkassenrecht)
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt für 2008 48150 EUR und für 2009 48600 EUR.
Zur Befreiung muss die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze allerdings der alleinige Grund für das Eintreten der Versicherungspflicht sein.
Einkommensminderungen führen hingegen zur Versicherungspflicht ohne Befreiungsmöglichkeit.
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- Befreiung aus der Versicherungspflicht -
Timi,
26.11.2008, 17:14
- Re: Befreiung aus der Versicherungspflicht - Bodi, 01.12.2008, 08:36