Befreiung aus der Versicherungspflicht (Krankenkassenrecht)
ich bin Angestellter und würde mich gerne von der Versicherungspflicht. Das geht ja nur, wenn einem die JAE einholt. Wievielk genau darf ich dann dieses Jahr verdienen ?
Wäre für Hilfe sehr dankbar.
Timi
Re: Befreiung aus der Versicherungspflicht
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt für 2008 48150 EUR und für 2009 48600 EUR.
Zur Befreiung muss die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze allerdings der alleinige Grund für das Eintreten der Versicherungspflicht sein.
Einkommensminderungen führen hingegen zur Versicherungspflicht ohne Befreiungsmöglichkeit.