Befreiung aus der Versicherungspflicht (Krankenkassenrecht)

Timi, Mittwoch, 26.11.2008, 17:14 (vor 5844 Tagen)

ich bin Angestellter und würde mich gerne von der Versicherungspflicht. Das geht ja nur, wenn einem die JAE einholt. Wievielk genau darf ich dann dieses Jahr verdienen ?

Wäre für Hilfe sehr dankbar.

Timi

Re: Befreiung aus der Versicherungspflicht

Bodi, Montag, 01.12.2008, 08:36 (vor 5840 Tagen) @ Timi

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt für 2008 48150 EUR und für 2009 48600 EUR.

Zur Befreiung muss die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze allerdings der alleinige Grund für das Eintreten der Versicherungspflicht sein.

Einkommensminderungen führen hingegen zur Versicherungspflicht ohne Befreiungsmöglichkeit.

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