Was passiert, wenn man als freiwilliges Mitglied einer GKV arbeitslos wird? (Krankenkassenrecht)

Frank Hansen @, Donnerstag, 27.11.2008, 07:48 (vor 5840 Tagen)

Seit eineinhalb Jahren bin ich Freiberufler und freiwillig gesetzlich krankenversichert davor war ich pflichtversichert.
Seit 1.11.2008 bin ich nun arbeitslos gemeldet (freiwillige Arbeitslossenversicherung), verfüge jedoch noch nicht über die entsprechenden Nachweise, da ich erst am 28.11. einen Termin bei der Agentur bekommen konnte.

Was passiert, wenn man als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse arbeitslos wird?

Da meine einkommensabhänge Beitragsbemessung bis 31.10.2008 befristet war, erwartet meine Kasse nun einen Verlängerungsantrag bis 30.11.2008, ansonsten werde ein Satz um die 600 EUR abgebucht.

Re: Was passiert, wenn man als freiwilliges Mitglied einer GKV arbeitslos wird?

Tom, Sonntag, 30.11.2008, 10:03 (vor 5837 Tagen) @ Frank Hansen

Hallo,

Einstufung nach den bisherigen regelmäßigen Einnahmen unter Nichtberücksichtigung der Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit. Nachweis muß schon erfolgen.

Ansonsten dann eben erst einmal weitere Einstufung in einer freiwilligen Beitragsklasse. Solange, bis halt ggf. irgendwann mal eine Versicherungspflicht aufgrund z. B. Arbeitnehmertätigkeit oder durch die Beitragszahlung durch die Arbeitsagentur eintritt.

Re: Was passiert, wenn man als freiwilliges Mitglied einer GKV arbeitslos wird?

Czauderna, Mittwoch, 03.12.2008, 14:21 (vor 5834 Tagen) @ Frank Hansen

Hallo,
der Kasse das Ende der selbständigen Tätigkeit mitteilen
und eine Einkommenserklärung abgeben.
Wovon wird der Lebensunterhalt bestritten (Nachweis führen
soweit dies aktuelle möglkich ist)
Wenn verheiratet evtl. Familienversicherung möglich !!!
Gruss
Czauderna

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