Beitragsbemessungsgrenze (Krankenkassenrecht)
Ich würde mich gerne ab nächstem Jahr privat krankenversichern. Die letzten 2 Jahre war ich deutlich über der JAE, dieses mal wird es knapp.
Deswegen habe ich jetzt im Dezember einen 2. sozialversicherungspflichtigen Job angenommen, um die fehlenden 2000 Euro zu verdienen.
Zählt das 2. Entgelt auch ?
Da ich ab nächstem Jahr wieder mehr verdiene, würde ich meinen 2. Job wohl spätestens im Januar / Februar wieder aufgeben.
Stimmen meine Gedankengänge da ?
Dies ist wirklich ein super informatives Forum !
Re: Beitragsbemessungsgrenze
Jeder Job ist für sich zu zählen:
Jahresarbeitsentgelt =
Jahreseinnahmen-
unregelmäßiges Entgelt (Provision)-
Entgelt aufgrund des Familienstandes (Sozialzuschläge)-
steuerfreie Entgelte
----------------------------
= regelmäßiges JAE
Selbst wenn Du augenscheinlich über der JAE liegst, muss das nicht heißen, dass Du die Grenze wirklich überschritten hast.
Re: Beitragsbemessungsgrenze
danke für die schnelle Antwort.
Ich weiß, es zählt nur der regelmäßige Bruttolohn.
Wenn ich den aber erfülle (auch wenn ich dafür für kurze Zeit 2 Jobs hatte) sollte das doch okay sein, oder ?
LG
Tanja
Re: Beitragsbemessungsgrenze
Die (regelmäßigen) Entgelte aus den Beschäftigungen werden zusammengerechnet; auch ein Zweitjob kann daher zur Überschreitung der JAEG führen.
Re: Beitragsbemessungsgrenze
Aber: Wenn man mit dem regelm. JAE die JAG wieder unterschreitet, wird man SOFORT wieder versicherungspflichtig in der GKV