Frist für die Zahlung von Krankengeld? (Krankenkassenrecht)

Thomas @, Donnerstag, 04.12.2008, 10:13 (vor 5837 Tagen)

Hallo,

ich habe im September ein neues Arbeitsverhältnis begonnen, und bin leider im ersten Monat für 2 Wochen krankgeschrieben wurden.
Im September hat der Arbeitgeber volles Gehalt gezahlt.
Im Oktober hat er dann die 2 Wochen Krankschreibung vom Gehalt abgezogen.
Von der Regelung, dass in den ersten Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses die Krankenkasse Krankengeld zahlen muss, habe ich erst durch den Lohnzettel am 30. Oktober erfahren.
Ich bin also gleich noch am 30. Oktober zur Krankenkasse gefahren und habe nachgefragt wie das nun abläuft.
Dort sagte man mir eine Benachrichtigung vom Arbeitgeber liegt seit kurzem vor, muss aber noch bearbeitet werden.

Dann passierte erstmal bis zum 20. November nichts mehr.
Da erhielt ich und mein Arbeitgeber, dann einen Fragebogen den wir ausgefüllt zurückschicken sollten.
Dies habe ich direkt am 20. November gemacht - mein Arbeitgeber hat es wohl am 25. November zurückgeschickt.

Nun warte ich bis heute auf das Krankengeld, oder auch nur eine Rückmeldung der Krankenkasse.
Gestern habe ich nochmal bei der Krankenkasse angerufen, da meinte man lapidar das sei in Bearbeitung.

Meine Jobaufnahme war mit einem Umzug und dadurch hohen Kosten verbunden, von dem Geld welches ich im Oktober von meinem Arbeitgeber bekommen hatte, konnte ich kaum die Miete bezahlen, für Lebensmittel, Benzin um auf Arbeit zu kommen etc. musste ich mir von Bekannten Geld leihen, die nun auch darauf warten ihr Geld zurückzubekommen.

Kann mir jemand sagen, wie lange sich die Krankenkasse mit der Bearbeitung Zeit lassen kann? Ich habe das Gefühl die zögern das absichtlich künstlich heraus.

Viele Grüße,
Thomas

Re: Frist für die Zahlung von Krankengeld?

Czauderna, Donnerstag, 04.12.2008, 15:28 (vor 5836 Tagen) @ Thomas

Hallo,
na von Absicht würde ich da nicht sprechen - warum sollte die Kasse das auch tun. Es wird vielmehr so sein dass
dort in der zuständigen Abteilung wahrscheinlich Arbeitsrückstände ohne Ende vorhanden sind oder vielleicht auch akuter Personalmangel. Ich empfehle hier die Kasse
anzurufen oder sogar hin zu gehen und auf die sofortige
Auszahlung zu bestehen. Ich selbst als Kassenmitarbeiter
weiss dass gerade die Geldleistungen immer Vorrang gegenüber anderen Leistungen haben und möglichst sofort
bearbeitet werden sollen.
Gruss
Czauderna

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