Beurteilung Versicherungsfreiheit (Krankenkassenrecht)
Bei mir liegt folgender Fall vor.
PKV seit 01/2007,
Versicherungspflichtgrenze wurde 2007 erstmalig überschritten.
Ab 1.4.2008 habe ich den Betrag für mtl. Versicherungspflichtgrenze durch Entgeltumwandlung ganz geringfügig unterschritten, AG hat sofortigen Eintritt der Versicherungspflicht festgestellt, für das Kalenderjahr 2008 wäre ich mit diesem Gehalt auch unter der jährlichen Pflichtversicherungsgrenze gelandet. Ich bin deshalb zwangsläufig zurück in die GKV gegangen.
Am 1.7. überraschende und kräftige Gehaltserhöhung. Monatliche Versicherungspflichtgrenze ab 1.7.08 überschritten - die jährliche nun ebenfalls (rund 60.000 Euro in 2008, mtl. rund 4700 €)
Wie ist denn die am 1.4.2008 festgestellte Versicherungspflicht jetzt zu beurteilen? Muss ich davon ausgehen, dass mein Arbeitgeber die Versicherungspflicht zum 31.12.2009 revidiert?
Wo finden sich entsprechende Regelungen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Tot