PKV und (hoffentlich) kurzfristige Arbeitslosigkeit (Krankenkassenrecht)

Horst77, Montag, 08.12.2008, 12:13 (vor 5833 Tagen)

Liebes Forum,

es wäre klasse, wenn mir jemand bei der folgenden Fragestellung helfen könnte. In Grundzügen habe ich mich auch schon schlau gemacht über die Versicherungspflicht, bin aber nicht sicher, ob ich das völlig richtig sehe.

Dies ist der Sachverhalt:

Ich bin seit Mitte 2006 in der PKV.
Nun droht mir ab Februar 2009 die Arbeitslosigkeit, jedenfalls habe ich zu diesem Termin die Kündigung.
Da es nicht sicher ist, dass ich so schnell eine neue Stelle finde, interessieren mich die Konsequenzen für meine KV.

Wenn ich es richtig sehe, werde ich mit der Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig in der GKV, was ich auch durch Antrag nicht umgehen kann, da ich die 5 Jahre in der PKV nicht voll habe.
Für diesen Fall würde ich meine PKV als Anwartschaft weiterlaufen lassen.
Meine Frage allerdings: Was ist, wenn ich nach wenigen Monaten eine neue Stelle bekommen und ich insgesamt auch in 2009 über der JAEG liege (zusammen mit meinem Januar Gehalt)
Kann ich dann direkt mit Arbeitsbeginn in die PKV zurück oder muss ich etwa wieder die 3 Jahre vollmachen? Oder vielleicht erst zum 1.1.2010?
Bin mir da nicht sicher.

Vielen Dank schon mal für mögliche Hilfe!

Gruß

Horst

Re: PKV und (hoffentlich) kurzfristige Arbeitslosigkeit

Fabsi, Montag, 22.12.2008, 08:57 (vor 5819 Tagen) @ Horst77

während der Arbeitslosikkeit musst Du in die GKV und falls Du 2009 trotzdem über der JAE liegst (auch wenn Du erst mitten im JAhr wieder anfängst zu arbeiten), darst Du auch sofirt wieder in die PKV.
Ansonstne müsstest Du wieder volle 3 Jahre über der JAE verdienen. Es sei denn, daß Verfassungsgericht kippt im Frühjahr diese Regelung.

Re: PKV und (hoffentlich) kurzfristige Arbeitslosigkeit

Horst77, Dienstag, 23.12.2008, 10:31 (vor 5818 Tagen) @ Fabsi

Danke Fabsi,

genau darum ging es mir!
Ich wollte sichergehen, dass ich bestenfalls nur für die paar Monate meiner Arbeitslosigkeit in die GKV muss und nicht, im schlimmsten Fall, für einen Monat Arbeitslosigkeit wieder 3 Jahre zwangsweise in die GKV muss.

Gruß und frohes Fest!

Horst

Re: PKV und (hoffentlich) kurzfristige Arbeitslosigkeit

SuM @, Samstag, 05.09.2009, 15:40 (vor 5561 Tagen) @ Horst77

Hallo Horst,
hoffe, es hat alles geklappt und du hast schnell wieder eine neue Arbeitsstelle gefunden. Bin momentan in einer ähnlichen Situation und mich würde interessieren, ob die Auskunft von Fabsi richtig ist? habe da nämlich auch die verschiedensten Informationen erhalten.
Wäre dir über eine kurze Rückmeldung dankbar!

VG
SuM

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