Re: Wieder in die Familienversicherung zurück (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Dienstag, 09.12.2008, 14:49 (vor 5828 Tagen) @ Anne

Hallo,
nein, das mit der Familienversicherung geht nicht.
Studium oder Schulausbildung würde einen weiteren
Anspruch bis zum max. 25. Lebensjahr auslösen.
Was die freiwillige Weiterversicherung angeht, besteht
ein Beitrittsrecht zur gesetzlichen Kasse für die Zeit von drei
Monaten - wird dieses nicht ausgeübt muss die letzte Kasse
eine "Zwangsversicherung" durchführen - den seit dem 01.04.2007 muss jeder ehemals selbst in einer GKV Kasse
Gemeldeter eine Krankenversicherung lt. gesetz haben.
Gruss
Czauderna


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