Wieder in die Familienversicherung zurück (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich habe jetzt 9 Monate in einem Sozialversicherungspflichtigem Job gearbeitet und war auch in der Zeit ganz normal Versichert. Jetzt läuft mein Arbeitsvertrag aus. Ich bekomme aber weder ALG 1, weil ich mein gearbeitetes Jahr noch nicht voll hab, noch ALG 2 weil mein Freund mit dem ich zusammen Lebe zu viel verdient. Kann ich mich dann mit meinen 23 den jetzt wieder bei meiner Mutter mit versichern lassen?? Oder muss ich mich selber krankenversichern?
Hoffe ihr könnt mir da helfen.
Anne
Re: Wieder in die Familienversicherung zurück
Nein, nach dem 23.Geburtstag kannst Du Dich nur freiwillig in der GKV versichern, kostet ca. 125€ mtl. (eine Bedingung: in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate gesetzliche Vorversicherungszeit) Fragen? e-mail
Re: Wieder in die Familienversicherung zurück
Hallo,
nein, das mit der Familienversicherung geht nicht.
Studium oder Schulausbildung würde einen weiteren
Anspruch bis zum max. 25. Lebensjahr auslösen.
Was die freiwillige Weiterversicherung angeht, besteht
ein Beitrittsrecht zur gesetzlichen Kasse für die Zeit von drei
Monaten - wird dieses nicht ausgeübt muss die letzte Kasse
eine "Zwangsversicherung" durchführen - den seit dem 01.04.2007 muss jeder ehemals selbst in einer GKV Kasse
Gemeldeter eine Krankenversicherung lt. gesetz haben.
Gruss
Czauderna
Re: Wieder in die Familienversicherung zurück
wie lang muss ich den vorher versichert gewesen sein oder gibbt es da keine mindestzeit??
Re: Wieder in die Familienversicherung zurück
Hallo,
in diesem Falle gibt es keine Vorversicherungszeit - das
Ende bzw. der Aussschluss einer Familienversicherung
gegründet das Beitrittsrecht zur Kasse.
Gruss
Czauderna