Re: Kostenerstattung vasoresektion (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Mittwoch, 10.12.2008, 10:50 (vor 5827 Tagen) @ iak

Hallo,
diese Leistung wurde schon ein oder zwei Jahren aus dem
Leistungskatalog der Krankenkasse herausgenommen.
Aus diesem Grunde konnte der behandelnde Arzt nur eine Privatrechnung erstellen und deshalb kann auch deine Kasse
keine Leistung vornehmen.
Einen Rechtsanspruch gibt es also demnach nicht.
Unabhängig von diesem Falle ist jedem zu raten Leistungsentscheidungen der Kasse, egal ob positiv oder negativ sinch immer, aber auch immer schriftlich bestätigen zu lassen, und zwar im Vorfeld.
Gruss
Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum