Kostenerstattung vasoresektion (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich habe ein kleines Problem mit der DAK. Aufgrund einer angeborenen Thrombophilie meiner über mich beitragsfrei mitversicherten Ehefrau habe ich eine Vasoresektion bei mir durchführen lassen, da weitere Schwangerschaften ein zu großes Risiko darstellen.
Der Hausarzt meiner Frau hat uns ein Attest ausgestellt über das Risiko, und darüber, daß eine Sterilisation meiner Frau ebenfalls zu Riskant wäre (da Behandlung mit Marcumar etc.).
Der durchführende Urologe mußte aber privat mit mir abrechnen, da er in meiner Person keine medizinischen Gründe für die Maßnahme sah.
Ein Vorab-Gespräch mit der DAK gab keine klaren Aussagen oder Handlungsanweisungen. Also habe ich die OP machen lassen und dann Rechnung zusammen mit dem Attest und ein paar erläuternden Worten bei der DAK eingereicht. Natürlich lehnt diese die Übernahme der Kosten ab.
Wie soll ich mich verhalten, was kann ich noch tun?
Gibt es Schlichtungsstellen für die gesetzliche Krankenversicherung?
Vielen Dank,
IAK
Re: Kostenerstattung vasoresektion
Hallo,
Problem ist, dass Du Dir vorher eine schriftliche Kostenzusage der DAK hättest geben lassen müssen. Nun bleibt Dir nur der Weg fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch einzulegen.
Aber in wieweit das Erfolg hat - fraglich. Kann Deine Frau nicht die Pille nehmen oder eine Hormónspritze? Kannst Du kein Kondom verwenden?
LG, Fee
Re: Kostenerstattung vasoresektion
Hallo,
diese Leistung wurde schon ein oder zwei Jahren aus dem
Leistungskatalog der Krankenkasse herausgenommen.
Aus diesem Grunde konnte der behandelnde Arzt nur eine Privatrechnung erstellen und deshalb kann auch deine Kasse
keine Leistung vornehmen.
Einen Rechtsanspruch gibt es also demnach nicht.
Unabhängig von diesem Falle ist jedem zu raten Leistungsentscheidungen der Kasse, egal ob positiv oder negativ sinch immer, aber auch immer schriftlich bestätigen zu lassen, und zwar im Vorfeld.
Gruss
Czauderna