Wechsel: freiwillige GKV -->> pflicht-KV (Krankenkassenrecht)

G., Mittwoch, 17.12.2008, 20:26 (vor 5820 Tagen)

Hallo zusammen,
ich war seit 1,5 Jahren freiwillig als Freiberuflerin (Dozentin) bei TKK versichert und seit einigen Wochen bin von demselben Arbeitgeber zur Festeinstellung übernommen worden. Also zur voll-sozialpflichtigen Tätigkeit mit gesetzlicher Pflichversicherung. Nach meiner Abmeldung bin ich vom Arbeitgeber auch bei der selben KK angemeldet worden. Heißt es jetzt, daß ich mir die eventuellen Beitragsnachzahlungen erspart habe, wenn ich im letzten Kalenderjahr als Freiberuflerin meine beim KV-Vertragsabschluß angemeldeten Einkünfte überschritten hatte?
Die Einkommensanfrage ist grad heute von der KK angeflogen.....

Re: Wechsel: freiwillige GKV -->> pflicht-KV

Czauderna, Mittwoch, 17.12.2008, 21:04 (vor 5819 Tagen) @ G.

Hallo,
1,5 Jahre als Selbständiger - das lässt vermuten, dass bisher noch kein
Einkommensteuerbescheid bei der TK vorgelegt wurde.
Dann kann es ggf. zu einer Nachforderung kommen.
Gruss
Czauderna

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