Wechsel: freiwillige GKV -->> pflicht-KV (Krankenkassenrecht)
Hallo zusammen,
ich war seit 1,5 Jahren freiwillig als Freiberuflerin (Dozentin) bei TKK versichert und seit einigen Wochen bin von demselben Arbeitgeber zur Festeinstellung übernommen worden. Also zur voll-sozialpflichtigen Tätigkeit mit gesetzlicher Pflichversicherung. Nach meiner Abmeldung bin ich vom Arbeitgeber auch bei der selben KK angemeldet worden. Heißt es jetzt, daß ich mir die eventuellen Beitragsnachzahlungen erspart habe, wenn ich im letzten Kalenderjahr als Freiberuflerin meine beim KV-Vertragsabschluß angemeldeten Einkünfte überschritten hatte?
Die Einkommensanfrage ist grad heute von der KK angeflogen.....