Re: Teilzeitbeschäftigung => zurück in die GKV ?? (Krankenkassenrecht)

Bodi, Montag, 22.12.2008, 11:20 (vor 5818 Tagen) @ Danni

Zu den "Bestandsfällen" zählt, wer am 31.12.2002 bereits privat versichert war. Damals wurde die Versicherungspflichtgrenze drastisch erhöht; zu dem Zeitpunkt schon privat Versicherte haben Bestandsschutz und nur für diese gilt die niedrigere Beitragsbemesungsgrenze auch als Versicherungspflichtgrenze.


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