Re: Teilzeitbeschäftigung => zurück in die GKV ?? (Krankenkassenrecht)
Zu den "Bestandsfällen" zählt, wer am 31.12.2002 bereits privat versichert war. Damals wurde die Versicherungspflichtgrenze drastisch erhöht; zu dem Zeitpunkt schon privat Versicherte haben Bestandsschutz und nur für diese gilt die niedrigere Beitragsbemesungsgrenze auch als Versicherungspflichtgrenze.