Re: Teilzeitbeschäftigung => zurück in die GKV ?? (Krankenkassenrecht)
Zu den "Bestandsfällen" zählt, wer am 31.12.2002 bereits privat versichert war. Damals wurde die Versicherungspflichtgrenze drastisch erhöht; zu dem Zeitpunkt schon privat Versicherte haben Bestandsschutz und nur für diese gilt die niedrigere Beitragsbemesungsgrenze auch als Versicherungspflichtgrenze.
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- Teilzeitbeschäftigung => zurück in die GKV ?? -
Danni,
22.12.2008, 10:56
- Re: Teilzeitbeschäftigung => zurück in die GKV ?? -
Bodi,
22.12.2008, 11:20
- Re: Teilzeitbeschäftigung => zurück in die GKV ?? - Danni, 22.12.2008, 11:22
- Re: Teilzeitbeschäftigung => zurück in die GKV ?? -
Bodi,
22.12.2008, 11:20