Teilzeitbeschäftigung => zurück in die GKV ?? (Krankenkassenrecht)

Danni, (vor 6160 Tagen)

Hallo zusammen !

Ich habe mir überlegt, meine Arbeitszeit um ca. 10% zu reduzieren, heißt: ich hätte dann einen Teilzeitjob zu 90%. Ich bin erst seit August 2006 in der PKV. Nun habe ich gelesen, dass ich wieder in die GKV zurück muss, wenn mein reduziertes Gehalt unter die Jahresentgeltgrenze fällt. Befreien lassen kann ich mich ja nicht, da ich die Bedingungen dafür nicht erfülle.

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die für mich relevante Entgeltgrenze die bekannten 48.600 Euro sind, unter die ich nicht fallen darf. Heute nun ist mir eine andere Zahl (besondere Entgeltgrenze) begegnet: Diese liegt bei 44.100 Euro und ist mit "Bestandsfälle der PKV" beschrieben.

Kann mir jemand sagen, welche der beiden Summen nun für mich relevant ist, wenn ich meine Arbeitszeit reduziere ? Wenn die übliche Entgeltgrenze gilt, kann ich nämlich nur 5% reduzieren, da ich nur knapp drüber bin. Wenn die andere gilt, würde mein Plan doch noch klappen.....

Bin für jede Info dankbar.

Viele Grüße
Danni

Re: Teilzeitbeschäftigung => zurück in die GKV ??

Bodi, (vor 6160 Tagen) @ Danni

Zu den "Bestandsfällen" zählt, wer am 31.12.2002 bereits privat versichert war. Damals wurde die Versicherungspflichtgrenze drastisch erhöht; zu dem Zeitpunkt schon privat Versicherte haben Bestandsschutz und nur für diese gilt die niedrigere Beitragsbemesungsgrenze auch als Versicherungspflichtgrenze.

Re: Teilzeitbeschäftigung => zurück in die GKV ??

Danni, (vor 6160 Tagen) @ Bodi

Wie schade - dann hat sich mein Plan somit tatsächlich erledigt. Danke für die schnelle Antwort!!!

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