Zwangswechsel in die GKV (Krankenkassenrecht)
Hallo,
durch eine geringfügige Erhöhung des Arbeitslohnes (400 -> 410 €) wurde meine Ehefrau soialversicherungspflichtig.
Nun - so sagt man mir - darf Sie nicht mehr privat versichert sein.
Lustig - als Sie 10 € weniger verdiente, wollte die GKV sie nicht versichern und sie musste sich privat mit mir mit versichern lassen.
Nun ist sie schon rund 10 Jahre Mitglied in der PKV und will natürlich nicht wechseln.
Faktisch ist sie im Moment doppelt versichert.
Gibt es keine Möglichkeit eine 10-jährige Mitgliedschaft in der PKV auch dann fortzusezen, wenn man mehr als 400 € verdient?
Was wird, wenn meine Frau dann wieder unter die 400 € rutscht? Muss Sie dann aus der GKV wieder austreten uns sich mit mir privat versichern lassen?
Vielen Dank für Beiträge zum Thema.
Re: Zwangswechsel in die GKV
Sollte sie nebenbei einfach ein Gewerbe anmelden und dies der GKV mitteilen. Dann prüft die Kasse, ob 401€ Job oder Selbstständigkeit "vorherrschend" ist. Hat sie mehr Einnahmen als Selbstständige und auch da den höheren Zeitaufwand, dann ist sie "nicht zutrittsberechtigt" zur GKV in ihrem Angestelltendasein und ihr habt Euer Ziel erreicht.
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PS: über die weiteren steuerlichen Vorteile von Absetzbarkeit bis Zugewinn sprecht bitte mit einem Fachspezialisten.
Re: Zwangswechsel in die GKV
Vielen Dank für die Anregung.
Ich befürchte aber den Beginn eines Teufelskreises. Die Selbständigkeit müsste sich ja durch Einnahmen begründen.
Diese sind aber mangels einer Geschäftsidee und Kunden nicht vorhanden.
Das Thema wäre also zusätzlich auch noch steuerlich problematisch.
Gibt es denn nicht so etwas wie ein "Gewohnheitsrecht"?
Gruß
G.
Re: Zwangswechsel in die GKV
hallo,
nein, gibt es nicht !!!.
Versicherungspflicht ist vorrangig und hat auch u.U. Vorteile.
Arbeitslosengeld, Krankengeld und Rentenanspruch - all dies
wird durch diese 10,00 € mehr auf einmal möglich.
Ich wolle für jeden, der sich einen solchen Kob wünscht um wieder in die GKV zu kommen 1;00 € - ich wäre ein gemachter Mann -
Spaß beiseite.
Auf die Gehaltserhöhung verzichten dass wieder eine Geringfügige Beschäftigung daraus wird und schon bleibt alles bei alten.
Man kann im Rahme einer Sonderzahlung diesen "Verzicht" wieder
ausgleichen ohne dass sich etwas an der "Geringfügigkeit" ändert,
dazu muss aber auch der Arbeitgeber mitspielen.
Warum kam es überhaupt zu dieser Gehaltserhöhung ??
Liegt diese vielleicht im Interesse des Arbeitgebers ??
Gruß
Czauderna