Ehegatten-Versicherungspflicht bei Einkünften (Krankenkassenrecht)

Edith, Dienstag, 30.12.2008, 12:55 (vor 5811 Tagen)

Ich erhalte seit letztem Jahr Einkünfte aus Mietverträgen iHv 10.000 € jährlich. Jetzt will die KV mich nicht mehr über meinen Ehemann, sondern nur noch freiwillig selbst versichern(?); mit entsprechenden Beitragszahlungen.
Ist das rechtens?

Re: Ehegatten-Versicherungspflicht bei Einkünften

Czauderna, Dienstag, 30.12.2008, 13:54 (vor 5811 Tagen) @ Edith

Hallo,
ja, das ist rechtens - Ihr Einkommen überschreitet die entsprechende
Grenze von 345,00 € mtl. - somit entfällt die kostenlose Familienversicherung - die Mieterträge (Achtung, prüfen lassen ob wirklich die gesamte Summe angerechnet werden kann) werden auf den Monat verteilt und danach der Beitrag berechnet - mindestens aber nach einem (fiktiven) Einkommen von ca. 830,00 € mtl. -
das macht dann ca. 140,00 € mtl. für Kranken- und Pflegeversicherung aus.
Gruß
Czauderna

Re: Ehegatten-Versicherungspflicht bei Einkünften

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 30.12.2008, 16:55 (vor 5810 Tagen) @ Czauderna

Warum nicht alle Mieteinnahmen auf den Partner übertragen, den faktischen Leistungszufluß per Ehevertrag formaljuristisch absichern und somit unterm Strich ein Plus rausholen? In der brandenburgischen Uckermark würde man sagen hinten ka..kt die Ente. Sowohl im Steuer- als auch im Sozialrecht gibt es eine Vielzahl an durchaus legitimen Gestaltungsmöglichkeiten die allesamt noch im grünen Bereich liegen.

@czauderna ab übermorgen sind dann wohl 360€ mtl. für die beitragsfreie Familienversicherung möglich?

Re: Ehegatten-Versicherungspflicht bei Einkünften

Edith, Dienstag, 30.12.2008, 16:58 (vor 5810 Tagen) @ Edith

Danke für die schnelle Antwort!

Das ist wirklich ärgerlich. Die Versicherung möchte über 200 € / Monat haben, das ist fast ein Viertel der Mieteeinnahmen. Kann man das irgendwie reduzieren (außer über Werbungskosten)?

Re: Ehegatten-Versicherungspflicht bei Einkünften

Czauderna, Dienstag, 30.12.2008, 17:24 (vor 5810 Tagen) @ Edith

Hallo,
da ist wohl nix zu machen da diese Mindestbemessungsgrenze von
ca. 830,00 € in jedem Falle gilt, auch wenn man weniger Einnahmen
hat.
Gruß
Czauderna

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