Beurteilung Versicherungspflicht (Krankenkassenrecht)
Bei mir liegt folgender Fall vor.
PKV seit 01/2007,
Versicherungspflichtgrenze wurde 2007 erstmalig überschritten.
Ab 1.4.2008 habe ich den Betrag für mtl. Versicherungspflichtgrenze durch Entgeltumwandlung ganz geringfügig unterschritten, AG hat sofortigen Eintritt der Versicherungspflicht festgestellt, für das Kalenderjahr 2008 wäre ich mit diesem Gehalt auch unter der jährlichen Pflichtversicherungsgrenze gelandet. Ich bin deshalb zwangsläufig zurück in die GKV gegangen.
Am 1.7. überraschende und kräftige Gehaltserhöhung. Monatliche Versicherungspflichtgrenze ab 1.7.08 überschritten - die jährliche nun ebenfalls (rund 60.000 Euro in 2008, mtl. rund 4700 €)
Wie ist denn die am 1.4.2008 festgestellte Versicherungspflicht jetzt zu beurteilen? Muss ich davon ausgehen, dass mein Arbeitgeber die Versicherungspflicht zum 31.12.2008 revidiert?
Wo finden sich entsprechende Regelungen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Tot
Re: Beurteilung Versicherungspflicht
Hallo,
wenn ich es richtig gelesen habe erfolgte die Erhöhung ab dem 01.07.2008, also besteht auch erst ab diesem Datum der Rechtsanspruch auf die höherer Vergütung - demnach wird sich an
der Krankenversicherungspflicht für das Jahr 2008 nichts ändern.
Gruß
Czauderna
Re: Beurteilung Versicherungspflicht
...und was heisst das für 2009? Werde ich wieder PKV oder kann ich dauerhaft GKV bleiben?
Sonst hieße das ja wohl, dass durch eine einmalige sehr kurze Unterschreitung der Versicherungspflichtgrenze für PKV-Versicherte die GKV-Versicherungspflicht herbeigeführt werden kann. Das war früher nicht so. Da musste das Einkommen ein Jahr lang drunter liegen, sonst kam man sofort zurück in die PKV.