Wechsel in die GKV des Ehemannes (Krankenkassenrecht)
Grüß Gott, beglückt darüber, daß es hier ein Forum für "Unwissende" wie mich gibt, stelle ich nun einfach meine Frage, die mich nun schon seit Tagen beschäftigt, in den Raum und wäre furchtbar dankbar für jegliche Form der Aufklärung.....
Ich habe noch kurz vor Jahresende geheiratet, bin momentan arbeitssuchend (bekomme keine Gelder/staatliche Unterstützung), lebte bis dato, freiwillig in der TK versichert, mehr oder weniger von meinem Freund, jetzt also Mann, der ganz gut verdient und in der KKH versichert ist. Ich möchte mich in wohl auch wieder beruflich betätigen, in welchem Zeitrahmen das aber zu realisieren ist in den heutigen Zeiten, ist noch nicht absehbar. Also wäre es ja eigentlich logisch, mit ihm familienversichert zu sein. Meine Fragen: ist es tatsächlich logisch oder wäre davon abzuraten oder habe ich dabei etwas übersehen? Und: muß ich hierfür explizit kündigen bei der TK, gibt es Kündigungsfristen oder geht das alles automatisch mit der Heirat und der entsprechenden Mitteilung?
Vielen, vielen Dank für jegliche Info und natürlich noch beste Neujahrsgrüße,
Barbara
Re: Wechsel in die GKV des Ehemannes
Hast Du weniger als 360€ monatliche Einnahmen kann er für Dich bei seiner Kasse die beitragsfreie Familienversicherung beantragen. Kündigungszeitpunkt wäre der Tag des Statuswechsels gleich der Ehelichung, falls Du da nicht einen drei Jahre bindenden Wahltarif wie "TK Praxis Privat" o.ä. abgeschlossen hast?
Re: Wechsel in die GKV des Ehemannes
Hei Joachim, danke erst einmal. Nein, ich bin schon seit Jahren in der TK ohne sonderlichen Abschluß. Dort wurde mir aber auf meine erste zaghafte Anfrage beschieden, daß ich dann, wenn ich noch im letzten Jahr gekündigt hätte, zum März hätte die TK verlassen können. Die Auskunft klang seinerzeit nicht sehr vertrauenserweckend und war mir auch nicht schlüssig, weil ich auch dachte, daß solche Dinge tatsächlich mit einem Statuswechsel hand in hand gehen. und deshalb habe ich es eben erst einmal vertagt bis heute eben....
Grüße! B
Re: Wechsel in die GKV des Ehemannes
Lege der TK doch mal den §175 Punkt 4 aus dem SBGV http://dejure.org/gesetze/SGB_V/175.html hierzu vor.
Re: Wechsel in die GKV des Ehemannes
Hi Joachim, nochmals danke....! Wie nett von Dir.
Verzeih, wenn ich das jetzt so doof schreibe.... aber so richtig verstanden habe ich den (typischen) Gesetzestext nicht - die TK versteht und kennt ihn ja sicher, aber mir sind so Texte echt fremd und ich würde schon gerne eine Ahnung haben, was das, was ich vorlege, eigentlich bedeutet. Also, ich lege quasi den Antrag für die KKH vor, meine Eheunterlagen - und dann gibt es kürzere Kündigungsfristen oder geht es rückwirkend oder.....? SORRY.
und danke für die Geduld und grüßle, barbara
Re: Wechsel in die GKV des Ehemannes
Genau so, denn jede Krankenkasse kann diesen Punkt satzungsmäßig individuell ausgestalten. Bin Versicherungsverkäufer und kein allwissender Sofa der TK.
Versuch macht also klug.
Re: Wechsel in die GKV des Ehemannes
Hallo,
ich kann es zwar momentan nicht mit irgendwelchen Gesetzestexten
oder Satzungsvorschriften belegen, sondern einfach nur auch meiner Praxis heraus berichten.
In solchen Fällen wurde die Mitgliedschaft zum Ende des Monats beendet, in dem die Versicherte bei uns vorstellig wurde.
Gruß
Czauderna
Re: Wechsel in die GKV des Ehemannes
Vielen Dank... dann werde ich morgen gleich mal mit weniger unsicherheit vorstellig werden, als ich das vor meiner Anfrage gemacht hätte. Denn da hätte ich ja alles geglaubt....
Viele Grüße - Barbara