Re: Versicherungsdauer PKV und Provisionsanspruch (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 08.01.2009, 08:12 (vor 5798 Tagen) @ Auswanderer

Je nach Gesellschaft, teilweise sogar Tarif und Vertriebsschiene ist das höchst unterschiedlich. Makleraltverträge kennen zum Teil nur fünf Monate Haftzeit, der Branchenschnitt liegt aktuell bei 12 Monaten, wobei einige Gesellschaften für jeden bezahlten Monat anteilig Provision gutschreiben, andere wiederum festgelegt haben, daß mindestens 7 Monate Beitragszahlung für einen Mindestanspruch notwendig sind. Die Branche spricht davon, daß die Provison das Schicksal der Prämie teilt.


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