Re: Hausfrau mit Mieteinkünften (Krankenkassenrecht)
Hallo,
im Falle eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses spielen andere Einnahmen ( gesetzliche Renten und/oderVersorgungsbezüge ausgenommen) keine Rolle, d.h. die sind unabhängig ihrer Höhe beitragsfrei.
Gruß
Czauderna