Frau (Krankenkassenrecht)

R.Steinhoff /Wechsel von GKV in PKV macht Probleme @, Donnerstag, 15.01.2009, 14:05 (vor 5795 Tagen)

Hallo,
ich wäre sehr froh, wenn mir jemand zu folgendem Sachverhalt Auskunft geben könnte: Ich bin Beamtin, zu 70 % beihilfeberechtigt und habe im April 2008 bei der GKV gekündigt, um in die PKV zu wechseln. Sie argumentiert, dass ich mich trotz o.g. Beihilfeberechtigung für die restlichen 30 % privat krankenversichern musste und der GKV darüber einen Nachweis erbringen muss, damit die Kündigung wirksam wird. Nach meinem Kenntnisstand besteht die Pflicht zur Vollversicherung (100 %) für beihilfeberechtigte Beamte erst seit dem 1.1.2009, und nicht wie von der GKV behauptet, seit dem 1.4.2007. Für "sachdienliche Hinweise" wäre ich sehr dankbar. Übrigens habe ich mich lückenlos zusätzlich privat versichert.


Re: Frau

Czauderna, Donnerstag, 15.01.2009, 16:04 (vor 5794 Tagen) @ R.Steinhoff /Wechsel von GKV in PKV macht Probleme

Hallo,
sehe ich eigentlich genau so wie Sie.
Für Beamte galt ab 01.04.2007 diese Pflicht zur Versicherung
nicht - diese wurde für bestimmte Beamtengruppen meines Wissens nach erst zum 01.01.2009 eingeführt.
Dies würde bedeuten, der GKV-Kasse war es ziemlich egal ob Sie nach dem Ende der GKV Mitgliedschaft woanders eine
Krankenversicherung (ganz oder teilweise) abgeschlossen
haben.
Ihre letzte Kasse war zwar eine GKV-Kasse, da diese aber keine Teilversicherungen anbieten können, bleibt für Sie
nur die PKV ab dem 01.01.2009 übrig - meine ich jedenfalls.
Gruß
Czauderna

Re: Frau

R.Steinhoff, Montag, 19.01.2009, 19:06 (vor 5790 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Ich habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Der GKV war und ist nicht egal, ob und wo ich mich für die restlichen 30 % versichere. Sie hat meine Kündigung im April 2008 zum 31.5.2008 für unwirksam erklärt, da Sie auf einem schriftlichen Nachweis meiner Neuversicherung bei einer PKV besteht, was aber auch m. E. nicht erforderlich ist, da die Vollversicherungspflicht u. a. für Beamte ja erst zum 1.1.2009 Pflicht geworden ist (Auskunft BVA im Januar 2009).
Ich habe mich übrigens rechtzeitig bei einer PKV versichert.

Meinen Widerspruch vom Juni 2008 wird die GKV nach eigenen Angaben erst Mitte/Ende Februar 2009 entscheiden. Da hat man mächtig geschlampt bzw. herausgezögert. In der Zwischenzeit sendet die GKV mir seit Juli 2008 in regelmäßigen Abständen Zahlungsaufforderungen bzw. Vollstreckungsankündigungen. In unerquicklichen Gesprächen mit der GKV verweisen die Mitarbeiter auf die Versicherungspflicht auch für mich seit dem 1.4.2007.
Ich werde das BVA um eine Stellungnahme zu dieser Angelegenheit bitten und eine Beschwerde einreichen u. a. auch über zu hoch berechnete Beitragsforderungen, die erst durch meinen Widerspruch auf das realistische Maß gesenkt wurden. Der GKV war das keine Entschuldigung wert. Möglicherweise steht dieser Krankenkasse das Wasser bis zum Hals und nun versucht sie, mit derartigen Methoden Geld an Land zu ziehen.
Gruß
R.Steinhoff

Re: Frau

Czauderna, Montag, 19.01.2009, 21:12 (vor 5790 Tagen) @ R.Steinhoff

Hallo,
ich bleibe immer noch dabei - die GKV-Kasse hat unrecht.
Die Kündigung wurde schriftlich eingereicht und das Ende der
Mitgliedschaft lag noch vor dem 31.12.2008. Beamte waren bis
dahin nicht verpflichtet eine (Zusatz)Versicherung nachzuweisen.
Wenn der Widerspruchsauschuss der Kasse erst im Februar tagt und
entscheidet ist das schon sehr ärgerlich.
Rechtlich gesehen haben Widersprüche keine aufschiebende Wirkung, deshalb fühlt sich die Kasse mit der Beitragsforderung
auch im Recht.
Ich würde unter Vorbehalt und unter Protest zahlen und gleichzeitig
die Rechtmässigkeit dieser Forderung nochmals ausdrücklich, schriftlich bestreiten. Ausserdem würde ich bereits jetzt schon
eine Verzinsung der dann unrechtmäßigen Beiträge verlangen.
Gruß
Czauderna

Re: BKK für Heilberufe macht Ärger

R.Steinhoff, Freitag, 23.01.2009, 14:24 (vor 5786 Tagen) @ Czauderna

Hallo mal wieder,
ich befürchte, wenn ich die Beiträge an die BKK für Heilberufe überweise, dass ich diese nie wieder sehen werde bzw. das Verfahren der Rückerstattung endlos hinziehen wird. Durch einen Anruf beim Hauptzollamt Aachen konnte ich die Vollstreckung bis zum 28.2.09 aussetzen. Mein Widerspruch (eingereicht am 12.6.2008!) wird ja erst dann endgültig entschieden. In einem kürzlichen Schreiben teilte mir die BKK für Heilberufe mit, dass meine "Einwände (wurden) erneut geprüft - dennoch konnten wir keine für Sie positive Entscheidung treffen."

Weiter schreiben sie "Wir werden Ihr Anliegen nun dem Widerspruchsausschuss zur Beratung vorlegen. Über das Ergebnis benachrichtigen wir Sie in der 9. Kalenderwoche."
Meine Frage: Was soll dieser Eiertanz?
Die BKK schreibt, dass meine Mitgliedschaft nun am
29.2.2009 endet. Muss ich jetzt nochmals Widerspruch gegen diese Festsetzung einlegen? (Ich will ja erreichen, dass meine Kündigung zum 31.5.08 wirksam war) Außerdem gibt es keinen 29.2.2009.
Ich spiele mit dem Gedanken, beim Sozialgericht Klage einzureichen, da das BVA ja ein "zahnloser Tiger" ist. Wie sehen Sie die Lage?
Grüsse
R. Steinhoff

Re: BKK für Heilberufe macht Ärger

Czauderna, Freitag, 23.01.2009, 17:20 (vor 5786 Tagen) @ R.Steinhoff

Hallo,

nbatürlich Widerspruch einlegen, wobei der 29.02.2009 meiner Meinung nach nicht Grund sein darf, handelt es sich offensichtlich
um einen Schreibfeheler.
Aber das Datum, der 28.02.2009 - wie soll sich der begründen.
Als freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse endet die Mitgliedschaft
nur durch eine schriftliche Kündigung und das bedeutet, wenn eine
Mitgliedschaft zum 28.02.2009 beendet werden soll dann muss die
schriftliche Kündigung im Dezember 2008 bei der Kasse eingegangen sein. Ich kann Ihren Schilderungen nirgendwo entnehmen dass Sie im Dezember gekündigt haben.
Von daher kann das von der Kasse genannte Datum nicht passen.
Also Widerspruch (schriftlich).
Gleichzeitig würde ich anfragen ob die Aussetzung der Vollstreckung durch die Kasse gleichbedeutend ist mit der Tatsache dass die Kasse ggf. erst nach der Entscheidung ihres
Widerspruchsausschusses auf evtl. Beitragszahlung besteht.

Gruß

Czauderna

Re: BKK für Heilberufe macht Ärger

Shoppingqueen, Samstag, 24.01.2009, 19:27 (vor 5785 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
bei einem Wechsel in die PKV (oder auch teils Beihilfe) sind sie verpflichtet innerhalb der Kündigungsfrist einen Nachweis einer Krankenvollversicherung beizubringen. In Ihrem Fall wäre das irgendwas vom Dienstherrn plus den PKV-Vertrag. Tun Sie das nicht, platzt die Kündigung.

Wird jeden Tag in der Praxis so gemacht, selbst Schuld, wenn man die Kündigungsbestätigung nicht liest und die Sachen nicht beibringt.Ich verweise auf § 175 Abs.4 SGB V.
" Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung oder das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist."

Das sollte der PKV-Vertreter eigentlich wissen und auch in die Wege leiten, denn er bekommt eine stattliche Provision.

LG, Shops

Re: BKK für Heilberufe macht Ärger

Czauderna, Sonntag, 25.01.2009, 10:32 (vor 5785 Tagen) @ Shoppingqueen

Hallo,
da scheint es aber in der Vergangenheit unterschiedliche Handhabungen bei den Kassen gegeben haben.
Wenn bei uns ein Beamter in der Vergangenheit, also Ende der Mitgliedschaft vor dem 31.12.2008, seine Mitgliedschaft gekündigt hat
dann musste er keine Anschlussversicherung nachweisen denn in der
Vergangenheit gehörte der Beamte (aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.04.2007 wurde dies nicht verändert) nicht verpflichtet überhaupt eines Krankenversicherung zu haben.
Ich bin auch der Auffassung das der § 175 SGB V. sowieso nicht für Beamte gilt !!
Gruß
Czauderna

Re: BKK für Heilberufe macht Ärger

R.Steinhoff, Dienstag, 27.01.2009, 17:33 (vor 5782 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

ich habe mich beim BVA erkundigt. Auch das LBV(Landesamt für Besoldung und Versorgung) schreibt, dass die Vollversicherungspflicht für Beamte erst ab 1.1.2009 wirksam geworden ist. Vorher war also eine Beihilfeberechtigung völlig ausreichend. Die meisten Beamten haben aber in der Praxis dennoch eine PKV abgeschlossen. Verpflichtet waren sie dazu nicht. Der BKK für Heilberufe habe ich folgende Frage gestellt: Was wäre, wenn ich keine zusätzliche KV abgeschlossen hätte nach meiner Kündigung bei der BKK zum 31.5.2008, was ja bis 31.12.2008 völlig in Ordnung war? Welchen Nachweis hätte ich der BKK für Heilberufe dann schicken sollen?????? Die Antwort ist mir die BKK bis heute schuldig geblieben. Sie versuchen nämlich, so lange wie irgend möglich, Beiträge ihrer Mitglieder zu ergattern, weil es mittlerweile um jeden einzelnen Beitrag geht in einem harten Konkurrenzkampf ums Überleben. Die Methoden sind mehr als fragwürdig. Meinen Widerspruch haben sie schon seit 7 Monaten in Bearbeitung!!!! Zwischendurch Zahlungsaufforderungen und Vollstreckungsankündigungen. So versucht man, die Leute mürbe zu machen.
Gruß
Steinhoff

Re: BKK für Heilberufe lenkt ein nach Beschwerde

R. Steinhoff, Samstag, 07.02.2009, 11:31 (vor 5772 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
nach 7-monatiger "Bearbeitungszeit" hat die BKK endlich meinem Widerspruch gegen die Unwirksamkeit meiner Kündigung abgeholfen, nachdem dieser irrtümlich (?) in der Ablage gelandet war. Statt die Angelegenheit zu überprüfen wurde ich mit falschen telefonischen Auskünften - sogar vom Justitiariat der BKK - (Versicherungspflicht gilt auch für Beamte ab 1.7.2007) abgespeist und mit Vollstreckungsankündigungen "versorgt". Erst eine Beschwerde beim BKK-Vorstand brachte eine Wende und ein Einlenken seitens der BKK für Heilberufe mit Begründung und Entschuldigung: "Wir haben uns zu lange von dem üblichen Sachverhalt leiten lassen und Ihrer Stellung als Beamtin nicht ausreichend Rechnung getragen."
Ich bin der Auffassung: Diese Krankenkasse gehört abgeschafft!
Einen Tag nach Erhalt des o. g. BKK-Schreibens erreichte mich ein Schreiben des BVA in dieser Angelegenheit, in dem es "nach Anhörung der Krankenkasse und Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen " die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise der BKK ausführlich darlegt; Begründung: Der BKK habe nicht rechtzeitig ein Nachweis über meinen Krankenkassenwechsel vorgelegen, daher sei meine Kündigung zu recht unwirksam. Wenige Tage zuvor hatte das BVA mir aber telefonisch bestätigt, dass bis zum 31.12.2008 keine Krankenvollversicherungspflicht für Beamte bestand, ergo: kein Nachweis über den Abschluss einer zusätzlichen KV erbracht werden musste.
Zu dieser Arbeitsweise des BVA und der BKK fällt mir dieser Satz ein: "Es darf niemand wegen Faulheit oder Dummheit bei der Stellenvergabe benachteiligt werden."
Grüße
R. Steinhoff

P.S. Sollte ich meine Anwaltskosten einklagen?


Re: BKK für Heilberufe lenkt ein nach Beschwerde

Czauderna, Samstag, 07.02.2009, 12:41 (vor 5772 Tagen) @ R. Steinhoff

Hallo,
na, dann ist doch alles so entschieden worden wie es hier im Forum auch gesagt wurde.

Rechtsverfolgungskosten können geltend gemacht werden. !!!!!

Gruß

Czauderna

Re: BKK für Heilberufe lenkt ein nach Beschwerde

R. Steinhoff, Sonntag, 08.02.2009, 21:17 (vor 5770 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
ich bin "heil"froh, dass die BKK für Heilberufe nun endlich ihre absurde Forderung zurückgenommen hat und das 8-monatige Gezerre beendet ist. Vielen Dank für Ihre Einschätzungen und Tipps.
Grüße
R. Steinhoff

Re: Haarsträubendes zur BKK für Heilberufe

R.Steinhoff, Montag, 06.04.2009, 22:28 (vor 5713 Tagen) @ Czauderna

Nachdem die BKK für Heilberufe die Übernahme der Rechtsanwaltskosten schriftlich zugesichert hatte, sendet sie mir zwischenzeitlich einen Einkommensfragebogen zu, obwohl ich seit dem 1.6. 2 0 0 8 nicht mehr bei der BKK versichert bin, aber seit nunmehr einem Jahr (!) mit dieser Kasse in reger Korrespondenz stehe, zuletzt eben wegen bis dato nicht überwiesener Anwaltskosten. Ich halte die Vorgehensweise der BKK für skandalös. Hier wird unendlich rumgeschlampt in Form von falschen telefonischen Auskünften, falschen Beitragsberechnungen zugunsten der BKK, sinnlosen Schreiben (s.o.), unberechtigten Beitragsforderungen und Mahnbescheiden, Vollstreckungsankündigungen und ständig wechselnden Ansprechpartnern. Hier werden Versichertenbeiträge verplempert für das Ausbügeln der Verwaltungs"pannen". Meine glücklicherweise nicht mehr.

Re: BKK für Heilberufe macht Ärger

Steinhoff, Mittwoch, 28.01.2009, 17:54 (vor 5781 Tagen) @ Shoppingqueen

Ich verweise auf SGB V, § 6 Abs. 1 Nr. 2. Meine Empfehlung: Gehen s i e doch lieber shoppen.

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