Keine Krankenversicherung (Krankenkassenrecht)

Thomas @, Freitag, 16.01.2009, 14:42 (vor 5789 Tagen)

Hallo
Ich habe folgendes Problem..
Ich war vor kurzem noch arbeitlos also über das AA gesetzl.Krankenversichert. Jetzt habe ich mich im November 2008 selbständig gemacht und bekomme auch einen Gründungszuschuss.
So wie ich hörte ist man noch 1monat automatisch nach der arbeitslosigkeit versichert, also in meinem Fall bis einschließlich dezember!
Komme nur schleppend mit dem Geld klar und dachte mir vielleicht die ersten monate die krankekasse zu sparen.Nur ist mir jetzt nicht mehr ganz wohl dabei.
Habe von der GKK auch noch keinerlei schreiben bekommen!
Meine Frage ist nun:
Habe den Antrag erst heute an die PKV geschickt. Wenn mich die PKV nimmt, muß ich die Beiträge von Dezember bis Heute an die gesetzl KK zurückzahlen?
Bin ich nach ablauf der arbeitlosigkeit automatisch von der GKK gekündigt?

Vielen Dank für die Hilfe
PS.Habe schon gesucht wie verrückt nur konnte ich keine paralelen finden zu meinem Fall!

Re: Keine Krankenversicherung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 16.01.2009, 17:23 (vor 5789 Tagen) @ Thomas

Unser Thomas wirst Du ja wohl nicht sein...volkstümlich "kostenlos nachversichert" bzw. richtig "nachgehender Leistungsanspruch" gilt in dem 1 Monat nur, wenn keine! Erwerbstätigkeit ausgeübt wird http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0501900 +Du müßtest bis maximal 4 Jahre bei einer möglichen Aufforderung der GKV für den anteiligen November plus Dezember 170€ bis max. 340€ nachlösen. Ab 01.01.2009 hast Du dann nachweislich eine Private und bist somit aus dem Schneider+gekündigt bist Du nicht, hast nur nicht von Deinem möglichen Recht auf freiwillige Weiterversicherung Gebrauch gemacht, falls Du überhaupt mit ALG I die notwendigen Wartezeiten von z.B. mindestens 12 Monaten Mitgliedschaft in der GKV erfüllt hast.
Hoffentlich hast Du Dich in der Frist bis einen Monat nach Gewerbeanmeldung! in der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung für unter 20€ mtl. versichert http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/Hinweise-freiwilligen-Weiterversicherung.pdf? Fragen? e-mail

Re: Keine Krankenversicherung

Thomas @, Freitag, 16.01.2009, 18:13 (vor 5789 Tagen) @ Joachim Röhl

vielen Dank für deine antwort!

War vorher ja berufstätig. Also schon seit über 8 Jahren in derselben Krankenkasse!

Also heißt das im Klartext!
November,Dezember muß ich nachbezahlen und ab dem 1.1.2009 kann ich ohne die GKV gekündigt zu haben in die Private übergehen!
Richtig?
Der PKV-Antrag dauert natürlich auch ein wenig.....wo bin ich denn in dieser zeit versichert? oder muß ich falls der Antrag noch bis Februar dauert für Januar dann ebenfalls die GKV bezahlen?

Danke für die Mühe!
Das mit der Arbeitlosigkeitsversicherung habe ich natürlich direkt gemacht.

Re: Keine Krankenversicherung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 16.01.2009, 23:52 (vor 5789 Tagen) @ Thomas

So ist es. Und die PKV muß Dich ab 01.01.2009 versichern, weil eine allgemeine Pflicht zur Privaten Krankenversicherung ab Jahresbeginn gilt, die lustigerweise u.a. nur ausgehebelt werden kann durch eine Mitgliedschaft in der GKV -> http://www.pkv.de/recht/gesundheitsreform_2007/pflicht_zur_versicherung/

Re: Keine Krankenversicherung

Thomas @, Samstag, 17.01.2009, 11:32 (vor 5789 Tagen) @ Joachim Röhl

Ich danke Dir für deine Hilfe!

Re: Keine Krankenversicherung

Czauderna, Samstag, 17.01.2009, 11:41 (vor 5789 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
wir haben heute den 17.01.09 - wenn ich dich richtig verstanden habe
muss er sich für die Zeit nach Ablauf der AA-Leistungen bei der GKV-Kasse rückwirkend versichern und die Beiträge nachzahlen,
kann sich aber jetzt noch rückwirkend bei der PKV als Selbständiger
versichern ohne seine GKV-Versicherung gekündigt zu haben.
Ist das wirklich richtig so ??
Ich lerne immer gerne dazu.
Gruß
Czauderna

Re: Keine Krankenversicherung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 17.01.2009, 15:07 (vor 5788 Tagen) @ Czauderna

Muß? Sagen wir so, wenn die Kasse sich innerhalb von vier Jahren nicht meldet, hat er die Beiträge gespart. Natürlich kann man als rechtschaffender Mitbürger gern die Solidargemeinschaft unterstützen...

Ich kann erfahrungsgemäß nur für die PKV sprechen und die versichert außer bei der "Kindernachversicherung" mit bis zu zwei Monaten Rückwirkung auf den Geburtstermin sonst meines Wissens nach für den Betrachtungszeitraum bis Ende 2008*** nicht über den Standmonat hinaus. Die meisten Gesellschaften nehmen maximal bis zum 15. des laufenden Monats auf den Monatsersten an.
***Die Regelungen nach WSG ab 2009 sind da natürlich anders, aber das ist auch eine andere Geschichte.

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