Wechsel in Basistarif bei gleicher Gesellschaft, Altvertrag (Krankenkassenrecht)
Sehr geehrtes Forum,
Ich bin über 55 Jahre alt und seit 20++ Jahren bei der Halleschen PKV-Mitglied... Nun beginnt für Altverträge ein Halbjahresfenster, in dem der Wechsel in den Basistarif eines Wettbewerbers unter Mitnahme einer reduzierten Alterungsrücktellung möglich ist ( Reduziert, da bei Berechnung der Rückstellung so gerechnet wird, als ob der Basistarif all die Jahre gegolten hätte )...
Die Frage: Welche Vorzüge hat es bei Altverträgen, bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft zu bleiben ?
Vermutung 1.: Die Mitnahme der Alterungsrückstellung ist unreduziert möglich
Vermutung 2.: Das 6 Monatsfenster darf überschritten werden
Stimmt das so ?
Danke
Re: Wechsel in Basistarif bei gleicher Gesellschaft, Altvertrag
Beides ist richtig. Beim Wechsel in den Basistarif der eigenen PKV werden die Altersrückstellungen voll angerechnet.
Auch kann ab dem 55. Lebensjahr jederzeit in den Basistarif der eigenen PKV gewechselt werden.
Re: Wechsel in Basistarif bei gleicher Gesellschaft, Altvertrag
Es kann (und wird) in der Praxis jedoch so vorkommen, dass trotz mehrjähriger Altersrückstellungen der Höchsbetrag für den Basistarif zu zahlen ist. Der Grund liegt darin, dass dabei zunächst seitens der PKV der Beitrag im Baistarif so kalkuliert wird als gäbe es keine Deckelung auf den Höchstbeitrag der GKV. Von diesem (fiktiven) Betrag werden dann die AR abgezogen. Dann kommt man ins Staunen was selbst nach 20 Jahren PKV und Altersrückstellungen an Beitrag ermittelt wird.
Fragen sie mal bei Ihrer jetzigen PKV an.....