Wechsel in Basistarif bei gleicher Gesellschaft, Altvertrag (Krankenkassenrecht)
Sehr geehrtes Forum,
Ich bin über 55 Jahre alt und seit 20++ Jahren bei der Halleschen PKV-Mitglied... Nun beginnt für Altverträge ein Halbjahresfenster, in dem der Wechsel in den Basistarif eines Wettbewerbers unter Mitnahme einer reduzierten Alterungsrücktellung möglich ist ( Reduziert, da bei Berechnung der Rückstellung so gerechnet wird, als ob der Basistarif all die Jahre gegolten hätte )...
Die Frage: Welche Vorzüge hat es bei Altverträgen, bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft zu bleiben ?
Vermutung 1.: Die Mitnahme der Alterungsrückstellung ist unreduziert möglich
Vermutung 2.: Das 6 Monatsfenster darf überschritten werden
Stimmt das so ?
Danke