Versicherung für kranke familienversicherte Studentin nach Hochzeit (Krankenkassenrecht)

Pharmalinchen @, Montag, 19.01.2009, 10:54 (vor 5787 Tagen)

Hallo,
ich bin z.Z. über meinen Vater krankenversichert (20%PKV, 80%Beihilfe). Müsste ich mich nach einer Hochzeit über meinen Partner (ist bei GKV) oder selbst versichern oder gibt es Möglichkeiten, dass ich bis zum Ende meiner Studienzeit über meinen Vater versichert bleibe?
Ich habe gerade erst eine Knochenmarktransplantation (wg. aplastischer Anämie) hinter mir und habe daher Angst bei einem Wechsel zur GKV nicht mehr alle nötigen Behandlungen zu bekommen, bzw. mich ständig mit der Kasse rumstreiten zu müssen. Werde ich mit so einer Vorgeschichte überhaupt von einer Kasse genommen?
Hoffe auf Antwort
LG

Re: Versicherung für kranke familienversicherte Studentin nach Hochzeit

Thomas, Montag, 19.01.2009, 13:42 (vor 5787 Tagen) @ Pharmalinchen

Die Beihilfefähigkeit erlischt normalerweise durch Heirat, kontaktieren Sie hierzu Ihre Beihilfestelle.
Zudem waren Sie nie über Ihren Vater versichert, Ihr Vater hat lediglich einen eigenständigen Vertrag für Sie als Kind abgeschlossen und Sie haben über Ihren Vater einen Beihilfeanspruch. Den Vertrag kann er an Sie abtreten. Bei einem Wegfall der Beihilfe können Sie dann den Vertrag bei Ihrer alten Gesellschaft auf 100% aufblasen, ohne dass eine Risikoprüfung notwendig ist (Gesetzesanspruch). Allerdings müssen Sie dann den 5-fachen Beitrag zahlen. Da Sie noch Studentin sind, sind aber Ausbildungstarife, die keine Altersrücklage bilden und damit ca. 40% billiger als die Normaltarife sind, möglich. Berücksichtigen Sie aber, dass der klassiche PSKV-Studententarif, der bei allen PKVen identisch ist, oft sehr geringe Leistungen enthält. In Ihrem Fall wäre dann ein Wechsel in einen anderen Studententarif Ihrer Gesellschaft - sofern vorhanden - oder in einen Normaltarif als Ausbildungstarif ohne Altersrücklage sinnvoller. Auch ein Wechsel in die GKV mit einer stationären und ambulanten (es gibt bei einigen Gesellschaften auch Tarife zum GKV-Kostenerstattungsverfahren, die einen zum ambulanten Privatpatienten machen, diese Tarife bieten aber typische Beamtenversicherer wie die Debeka nicht an!) Zusatzversicherung ist u.U. ohne Gesundheitsprüfung möglich, dies hängt aber von den Tarifbedingungen Ihrer Gesellschaft ab.

Re: Versicherung für kranke familienversicherte Studentin nach Hochzeit

ratte1, Montag, 19.01.2009, 21:55 (vor 5786 Tagen) @ Thomas

Ein Wechsel in die GKV ist auch nach der Heirat nicht möglich.

Die bei Beginn des Studiums beantragte Versicherungsfreiheit gilt für die gesamte Dauer des Studiums. Versicherungfreiheit aber führt zum Ausschluss der Familienversicherung in der GKV.

Freundliche Grüße

ratte1

Re: Versicherung für kranke familienversicherte Studentin nach Hochzeit

Czauderna, Montag, 19.01.2009, 22:49 (vor 5786 Tagen) @ ratte1

Hallo,
villeicht habe ich ja etwas überlesen, aber wo steht dass sie Studentin
ist und sich hat befreien lassen. Wenn das zutrifft haben Sie natürlich vollkommen recht.
Gruß
Czauderna

Re: Versicherung für kranke familienversicherte Studentin nach Hochzeit

Pharmalinchen @, Dienstag, 20.01.2009, 10:11 (vor 5786 Tagen) @ Czauderna

Danke erst mal für die Antworten. Hab aber noch paar Nachfragen. Erstmal: ja ich bin Studentin, noch mind. 2 Semester.
Jetzt ne vielleicht bischen komische Frage, bin aber leider nicht so krankenversicherungsversiert: Woran erkenn ich denn, dass ich mich befreien lassen habe?
Und wenn ich mich nicht gesetzl. familienversichern kann über meine zukünftigen mann, kann ich dann wenigstens einen Studententarif oder sowas bei einer GKV bekommen?
Was wäre denn eurer Meinung nach sinnvoll: Hochzeit bis zum Ende des Studiums verschieben oder gibt es irgendeine GÜNSTIGE Möglichkeit sich mit ausreichendem Schutz anderweitig zu versichern?

Re: Versicherung für kranke familienversicherte Studentin nach Hochzeit

ratte1, Dienstag, 20.01.2009, 22:29 (vor 5785 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

villeicht habe ich ja etwas überlesen, aber wo steht dass sie Studentin
ist und sich hat befreien lassen. Wenn das zutrifft haben Sie natürlich vollkommen recht.
Gruß
Czauderna
Ergibt sich aus der Rechtslage (§ 5/1/9 SGB 5). Ohne Befreiung von der KV-Pflicht hätte ab Studiumsbeginn studentische KV bei einern gesetzlicher KK bestanden.

Damit besteht nach wie vor Versicherungsfreiheit. Eine Versicherung in der gesetzl.KV ist daher während des gesamten Studiums weder als Familienversicherter noch als Mitglied möglich.

Freundliche Grüße
ratte1

Re: Versicherung für kranke familienversicherte Studentin nach Hochzeit

Czauderna, Mittwoch, 21.01.2009, 08:26 (vor 5785 Tagen) @ ratte1

Hallo Ratte 1,
das hast du zwar richtig formuliert trotzdem war es nicht bewiesen. Klar, Sie inzwischen geschrieben dass Sie Studentin ist, aber von einer Befreiung nichts weiss.
Wenn ich für jeden PKV-Studenten der keinen Befreiungsbescheid einer GKV-Kasse besitzt 10,00 € bekäme - da hätte ich ganz schön viel Geld auf dem Konto.
Sicher hat sich das Verfahren in den letzten Jahren stark
verbessert.
Gruß
Czauderna

Re: Versicherung für kranke familienversicherte Studentin nach Hochzeit

Sara @, Montag, 16.11.2009, 12:13 (vor 5486 Tagen) @ Pharmalinchen

hallo, ich bin in der selben Situation wie die Fragestellerin.
Ich studiere noch 1 semester und bin wegen wegen der familienversicherung meines Vaters (20%80%) seit beginn meines Studiums Versicherungsbefreit. Meine Hochzeit ist in 4 Wochen und ich dachte eigentlich das ich ab dann mit meinem Zukünftigen gesetzlich mit familienversichert bin. Bitte hilft mir, ich verstehe nicht warum es Probleme von der gesetzlichen Krankenkasse geben sollte. Es wäre schon dreist das sie mich nicht versichern wollen weil ich familenversichert keine beiträge zahle, aber als ich vor 1 Jahr ein ein Praktikum gemacht habe sie mir sofort gesagt haben das ich mich nun selbst bei ihnen versichern und schön Beiträge überweisen muss.

Re: Versicherung für kranke familienversicherte Studentin nach Hochzeit

Czauderna, Montag, 16.11.2009, 12:47 (vor 5486 Tagen) @ Sara

Hallo,
ab dem Tag der Eheschliessung besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Familienversicherung wenn keine Ausschlussgründe vorliegen. Ein Ausschlussgrund wäre eine vorrangige Pflichtversicherung oder das Überschreiten der für die Familienversicherung maßgebenden Einkommensgrenze.
Gruß
Czauderna

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