Vollversichert in PKV, über Witwenpension später beihilfeberechtigt (Krankenkassenrecht)
Kann jemand sagen, ob man bei seiner PKV von einer Top-Vollversicherung problemlos (d.h. ohne erneute Gesundheitsprüfung) in einen Beihilfetarif wechseln kann, wenn man durch Bezug einer Witwerpension beihilfeberechtigt wird?
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